Kleve. In Kleve muss sich eine Mutter vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwei Neugeborene getötet zu haben. Wohl aus Angst, dass ihr eigener Vater sie wegen wechselnder Partnerschaften enterben könnte. Die Angeklagte hat die Taten eingeräumt. Vor Gericht aber schweigt sie.
Eine 25 Jahre alte Frau aus Geldern am Niederrhein soll zweimal unmittelbar nach der Geburt ihre beiden Säuglinge getötet und die Leichen auf dem Bauernhof ihres Vaters versteckt haben. Seit Mittwoch muss sie sich vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Die Frau habe gefühlskalt und aus rein wirtschaftlichen Gründen gemordet, warf ihr Staatsanwalt Martin Körber in seiner Anklage vor. Da sie als Prostituierte in einem Swinger-Club arbeitete, habe sie die Väter ihrer Kinder nicht gekannt und deshalb die Enterbung durch ihren Vater befürchtet. Die 25-Jährige äußerte sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen und machte auch keine Angaben zur Person.
Das erste Kind brachte sie laut Anklage im November 2012 in einem Badezimmer auf dem Bauernhof lebend zur Welt. Das Kind habe minutenlang geschrien, da habe die Frau den Säugling Kind mit den Händen gewürgt, bis er blau anlief und starb. Die Leiche soll sie auf dem Strohspeicher versteckt haben.
Angeklagte hat die Taten bei der Polizei gestanden
Das zweite Kind habe sie im September 2013 in einer mit Wasser gefüllten Badewanne bekommen. "Die Angeklagte drückte den Säugling direkt nach der Geburt in Tötungsabsicht mehrere Minuten mit dem Kopf unter Wasser und würgte ihn, bis er aufhörte, sich zu bewegen", sagte der Staatsanwalt. Das Kind habe sie in Bettlaken und Handtücher gewickelt, in eine Mülltüte gesteckt und auf dem Hausspeicher versteckt.
Die Frau hatte nach früheren Polizeiangaben ihrem Vater von den beiden toten Kindern berichtet. Bei der Polizei hatte sie die Taten gestanden. Vor Gericht wollte sie nicht einmal Angaben zur Person machen: "Das könnte ich, aber das mach ich nicht", sagt sie. Das Gericht unterbrach die Sitzung und will am Nachmittag den Polizisten befragen, der die Frau damals vernommen hatte. (dpa)