Kalkar. Die Stadt will nun Klarheit für das Gebiet Oybaum in Hönnepel. Die Bezirksregierung lehnt wie erwartet eine Zulassung des dauerhaften Wohnens ab.

Die Stadt Kalkar wird für die Bürger im Oybaum vor das Verwaltungsgericht in Düsseldorf ziehen. Dies beschloss der Rat der Stadt am Donnerstagabend einstimmig. Die Kommunalpolitiker möchten, dass ein Gericht abschließend klärt, ob ein dauerhaftes Wohnen in dem heutigen Wochenendhausgebiet ermöglicht werden kann.

15.000 Euro fürs Gerichtsverfahren

Wie mehrfach berichtet, wohnen im Oybaum seit vielen Jahren zahlreiche Familien dauerhaft, obwohl dies laut Flächennutzungsplan nicht erlaubt ist. Das „Erholungsgebiet Oybaum“ ist planungsrechtlich nicht für ein dauerhaftes Wohnen vorgesehen. Da man eine Durchsetzung des geltenden Rechts – mit all seinen Konsequenzen – bislang scheut, soll nun der Flächennutzungsplan für den Oybaum geändert werden. Die Stadt Kalkar hat ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren angestrengt. Wie erwartet, hat die Bezirksregierung Düsseldorf diesem Vorhaben nicht zugestimmt und am 19. August eine entsprechende Ablehnung formuliert.

Auf dieses Schreiben aus Düsseldorf wiederum hat die Stadt Kalkar nun gewartet, um dagegen klagen zu können. Stadtoberbaurat Frank Sundermann sagte im Rat, dass die Bezirksregierung im Wesentlichen keine neuen Argumente vorgetragen hat. Allerdings habe er sich gewundert, dass die Düsseldorfer Behörde offenbar nicht zur Kenntnis genommen hat, dass bereits seit vielen Jahren dauerhaft im Oybaum gewohnt wird.

Die Chancen vor dem Verwaltungsgericht seien nicht die besten. „Aber man weiß nie, wie ein Gericht entscheidet. Möglicherweise werde sich ein Richter die Situation vor Ort auch mal anschauen“, so Sundermann. Er hält die Lage in dem Gebiet nicht mit anderen Ferien- und Wochendhausgebieten für vergleichbar. „Die Lage an einem schönen See ist nicht mehr vorhanden“, sagte Sundermann. Auch der gesamte Charakter des Gebietes entspräche nicht einer Ferienanlage.

Änderungen seien nicht möglich

Hier gibt es mehr Artikel und Bilder aus Kleve und Umland%7besc#225921483}[teaser]Sollte die Stadt in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht verlieren, dann würden wohl Kosten in Höhe von gut 15.000 Euro entstehen. Die Kalkarer Parteien waren sich einig, dass man dieses Geld für eine Rechtsklärung übrig haben sollte. Die Frist für eine Klage läuft am 20. September ab.

In ihrem Schreiben macht die Bezirksregierung deutlich, dass die „materiellen Voraussetzungen“ für eine „Zielabweichung“ des Flächennutzungsplanes nicht gegeben seien. Sprich: Ein nachträgliches Erlauben des dauerhaften Wohnens im Oybaum ist nicht möglich.

Behörde warnt vor Zersiedelung

Der Standort Kalkar-Oybaum liege weder in einem Allgemeinen Siedlungsbereich noch sei dieser regionalplanerisch dargestellt: „Es handelt sich hier um ein Wochenend- und Ferienhausgebiet. Folglich weist dieses Gebiet keine Wohn- sondern eine Erholungsfunktion auf“, so die Bezirksregierung. Eine Ermöglichung des dauerhaften Wohnens wäre ein Widerspruch zur grundsätzlich angestrebten kompakten Siedlungsentwicklung in NRW und würde zu einer Zersiedelung führen, teilt die Behörde in ihrer Ablehnung schriftlich mit.