Kalkar-Hönnepel. Der Rat überlegt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes anzustreben. Es leben bereits 30 Personen weniger in der Wochenendsiedlung.

Der Rat der Stadt Kalkar machte sich kurz vor der Sommerpause Gedanken, wie man den Bürgern in der Wochenendsiedlung Oybaum helfen kann. Wie mehrfach berichtet, ist das Wohnen am Oybaum nur am Wochenende gestattet, de facto leben dort die Menschen allerdings schon seit Jahrzehnten wie in einer normaler Einfamilienhaussiedlung. Jetzt soll versucht werden, über eine Änderung des Flächennutzungsplanes oder über ein so genanntes Zielabweichungsverfahren einen klagefähigen Bescheid von der Bezirksregierung zu erwirken. Gegen diesen Bescheid könnten die Bürger klagen. Am Ende müsste dann ein Richter entscheiden, ob das Wohnen im Oybaum zulässig ist oder nicht.

Flächennutzungsplan soll geändert werden

Die Wohnsiedlung Oybaum liegt an einem Baggersee.
Die Wohnsiedlung Oybaum liegt an einem Baggersee.

Es klingt kurios: Die Stadt Kalkar möchte den Flächennutzungsplan in dem Wissen ändern, dass die Bezirksregierung dieses Vorhaben definitiv ablehnen wird. Kalkars Stadtoberbaurat Frank Sundermann erklärte den Ratsmitgliedern, dass man für eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit keiner Zustimmung bei der Bezirksregierung rechnen könne. Dann werde man als Stadt dagegen vorgehen und den Regionalrat einschalten. Sollte es eine weitere Ablehnung geben, könne man vor einem Verwaltungsgericht klagen. Dann müsste ein Richter über die Situation urteilen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist aufwendig. Kalkar müsste alle formalen Kriterien erfüllen. Neue Gutachten in Auftrag geben, Bürger und Behörden hören. Dies wäre ein sehr langwieriger Prozess. „Wir dürfen uns keine verfahrensrechtlichen Fehler erlauben“, sagte Sundermann. Man soll daher in beiden Fällen einen Fachanwalt hinzuziehen.

Britta Schulz: „Dieser Weg ist kein Selbstläufer“

Bürgermeisterin Britta Schulz sagte, dass dieser Versuch kein Selbstläufer sei und der Stadt auch einiges kosten werde. Es gebe keine festen Erfolgsaussichten für die Bewohner des Oybaums. Eine Mehrheit des Rates stimmte allerdings für die Einberufung eines Fachanwaltes. Man solle zumindest einen Versuch wagen. Auch könne man versuchen, aus dem Oybaum einen 14. Ortsteil von Kalkar zu machen. Dies habe allerdings planungsrechtlich keine Relevanz, sagte Sundermann.

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Der Kreis Kleve teilte der NRZ auf Nachfrage mit, dass man langfristig daran festhalte, dass im Oybaum wieder rechtskonforme Zustände herrschen. So seien bereits jetzt 30 Personen weniger mit Hauptwohnsitz im Wochenendhausgebiet Oybaum gemeldet.

Der Kreis Kleve habe allerdings nicht eine Aufforderung gegenüber den Eigentümern ausgesprochen, die Häuser nur noch am Wochenende zu nutzen.

Es liegen weitere Fälle vor dem Landgericht Kleve

Wilhelm Gatermann vertritt Bewohner der Oybaum-Siedlung in Kalkar-Hönnepel.
Wilhelm Gatermann vertritt Bewohner der Oybaum-Siedlung in Kalkar-Hönnepel. © Andreas Gebbink

Auch in Sachen Schadensersatzklagen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Xantener Rechtsanwalt Manfred Gatermann führt noch einige Prozesse vor dem Klever Landgericht und vor Verwaltungsgerichten. Zwei weitere Grundsatzurteile erwartet er in Kürze. Im Kern geht es bei diesen Prozessen um die Frage, ob die Immobilienkäufer arglistig getäuscht worden sind. Wenn sie nachweisen können, dass die Verkäufer und Makler nicht über die Wohneinschränkungen aufgeklärt haben, dann besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis und weitere im Laufe der Zeit entstandenen Kosten vom ursprünglichen Verkäufer zurückfordern. Gatermann sagt, dass er bereits mehrfach Erfolg gehabt habe.

Der Xantener Rechtsanwalt geht nach der derzeitigen Lage allerdings nicht davon aus, dass das Wochenendegebiet Oybaum zu einem normalen Siedlungsgebiet umfirmiert werden kann, da es nicht an einem bestehenden Baugebiet angrenze. In Wissel sehe die Situation wohl anders aus.

Gatermann erzählt, dass die Prospekte der Hausverkäufe zum Teil das Blaue vom Himmel vorgetäuscht hätten. Leider sei es aber so, dass ein mündlicher Hinweis auf eine Einschränkung des Wohnens reichen würde, um der Aufklärungspflicht nachzukommen. Hier wünscht sich Gatermann eine Umkehrung der Beweislast: „Die Verkäufer müssten eigentlich nachweisen müssen, dass sie nicht getäuscht haben“, sagt er.