Kalkar. Auf die vom Kreiswahlausschuss bestätigte Wahlzulassung des CDU-Kandidaten Korkut Berdi reagieren die Freien Bürger Kalkar „mit Entsetzen“.

Die Wählergemeinschaft Freie Bürger für Kalkar (FBK) nimmt den Beschluss des Kreiswahlausschusses zur Zulassung des CDU-Kandidaten Korkut Berdi „mit Entsetzen zur Kenntnis“. Die vorgebrachten Sachverhalten seien sowohl im Kalkarer Wahlausschuss als auch im Kreiswahlausschuss rein politisch und nicht rechtlich bewertet und beschlossen worden, so die FBK in einer Pressemitteilung.

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„Da Herr Berdi dem Wahlleiter und seiner Begleitung gegenüber zugegeben hat, nur gelegentlich auf einer Klappcouch in den Praxisräumen zu übernachten, hatte sich für die beiden Verwaltungsbeamten eine weitere Überprüfung, für uns nachvollziehbar, erübrigt“, so die FBK in einer Stellungnahme. „Die daraus resultierende und überaus wichtige Antwort auf die Frage, weshalb zwei vereidigte Verwaltungsbeamte in Führungsfunktionen unwahre Sachverhalte in einer Drucksache dargestellt haben sollen, wurde in beiden Sitzungen völlig außer Acht gelassen.“

FBK: „Auf Biegen und Brechen versucht, Illegales zu legalisieren“

Günter Pageler ist 1. Vorsitzender der Wählergemeinschaft Freie Bürger für Kalkar.
Günter Pageler ist 1. Vorsitzender der Wählergemeinschaft Freie Bürger für Kalkar. © Günter Pageler

Ebenso sei nicht beachtet worden, dass es sich um Räume handele, die einzig für eine gewerbliche Nutzung genehmigt seien. Korkut Berdi habe in der Sitzungsunterbrechung in Kalkar eine Klappcouch und einen Zweiplattenkocher bestätigt, die CDU Kalkar in ihrer Stellungnahme sogar von einer komplett eingerichteten Einbauküche geschrieben, so die FBK.

„Kurios, aber es lügen ja nur die Beamten!? Viele Wählerinnen und Wähler fühlen sich angesichts der fragwürdigen Argumente ,schwer verschaukelt’“, meint die Wählergemeinschaft. „Hier hat man auf Biegen und Brechen versucht, Illegales zu legalisieren. Wir halten das für äußerst bedenklich und eine falsche Interpretation von geforderten Voraussetzungen.“

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Die FBK betont gleichzeitig, dass „es uns nie um die Person Korkut Berdi, sondern um die Einhaltung von rechtmäßigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit eines Kandidaten ging“.