Kreis Kleve. Kleinstunternehmer und Selbstständige können beim Kreis Kleve Corona-Soforthilfe beantragen. Rund 886.000 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Aus allen 16 Kommunen im Kreisgebiet haben den Kreis Kleve bereits Anträge für das eigene Corona-Soforthilfeprogramm erreicht. Insgesamt wurden bislang rund 470 Anträge bei der Kreisverwaltung eingereicht. Bewilligt wurden in den ersten fünf Tagen insgesamt 214 Anträge. Davon kommen fünf aus Bedburg-Hau, 21 aus Emmerich, 27 aus Geldern, 24 aus Goch, einer aus Issum, fünf aus Kalkar, acht aus Kerken, 34 aus Kevelaer, 38 aus Kleve, sieben aus Kranenburg, elf aus Rees, drei aus Rheurdt, 17 aus Straelen, vier aus Uedem, vier aus Wachtendonk und fünf aus Weeze. Die ausgezahlten Soforthilfen haben laut Kreis Kleve eine Größenordnung von insgesamt 886.316 Euro.

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Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7500 Euro pro Unternehmen oder Freiberufler. „Ein Blick auf die Branchen der Antragstellerinnen und Antragsteller zeigt, dass zahlreiche Wirtschaftsbereiche von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Ob Gastronomie oder Einzelhandel, ob Gartenbau, Veranstaltungstechnik, Blumenhandel, Reisebüro oder Kfz-Handel – viele Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen die finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Kreises Kleve“, meint die Kreisverwaltung.

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81 Anträge wurden bislang abgelehnt

„Die große Zahl der bereits vorliegenden Anträge zeigt, dass zahlreiche Selbstständige im Kreis Kleve auf weitere finanzielle Hilfen angewiesen sind, um in der aktuellen Corona-Krise ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern“, so Landrat Wolfgang Spreen. Er weist darauf hin, dass bislang 81 eingereichte Anträge abgelehnt wurden, da die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen. So können beispielsweise Anträge von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Die Corona-Soforthilfe greift ferner nicht, wenn der durch die Corona-Krise verursachte entgangene Gewinn für einen Zeitraum von maximal drei Monaten geringer ist als die vorrangigen EU-, Bundes- oder Landesmittel sowie sonstige staatliche Hilfen.

Auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) gibt es einen Direktlink zum Soforthilfeprogramm.