Kreis Kleve. Der Kreis Kleve legt ein eigenes Corona-Soforthilfeprogramm für gewerbliche Kleinunternehmen und Angehörige der Freien Berufe auf.

Eine finanzielle Soforthilfe startet der Kreis Kleve in einem eigenen Corona-Förderprogramm für gewerbliche Kleinunternehmen und Angehörige Freier Berufe. So möchte der Kreis Kleve die von der Corona-Krise Geschädigten unterstützen.

Das neue Förderprogramm, für das zunächst ein Volumen von zwei Millionen Euro bereitgestellt wird, umfasst Zuschüsse, die nicht zurück gezahlt werden müssen. Es gibt bis zu 7500 Euro für Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Kein Rechtsanspruch

Auch interessant

Voraussetzung dafür ist, dass diese unmittelbar infolge der durch den Coronavirus ausgelösten Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage geraten sind und diese nicht allein mit Eigenmitteln sowie EU-, Bundes- und Landesfördermitteln oder sonstigen Fremdmitteln ausgleichen können, um eine Schließung des Unternehmens zu verhindern. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfegewährung besteht nicht. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Kreis Kleve liegt.

https://interaktiv.nrz.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/#regioDie finanzielle Sofort-Hilfe von zunächst zwei Millionen Euro des Kreises Kleve ist das Ergebnis eines Dringlichkeitsbeschlusses, der vom Landrat mit den sechs Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen in der vergangenen Woche gefasst wurde. „Dies war notwendig, um angesichts der existenzbedrohenden Umstände kurzfristig dafür handlungsfähig zu werden, den gefährdeten Betrieben und freiberuflich Selbstständigen schnell helfen zu können“, sagt Landrat Wolfgang Spreen. Auf NRZ-Nachfrage teilte der Kreis Kleve mit, dass die Zwei-Millionen-Soforthilfe aus dem laufenden Haushalt bestritten werde.

Landrat Spreen: Kein Wettbewerb der Hilfsprogramme

„Der Kreis weiß, dass dieses Hilfsprogramm auch kritisch bewertet werden wird, weil eingewandt wird, dass andere Programme ausreichen bzw. ein Überbietungswettbewerb der Hilfeprogramme stattfindet. Darauf nehmen wir jedoch Rücksicht. Das Hilfsprogramm des Kreises greift nachrangig und erst dann, falls die anderen Programme definitiv nicht zur Existenzsicherung ausreichen“, so Spreen.

„Es geht auch nicht um einen Wettbewerb, sondern darum zu verhindern, dass viele kleine Betriebe schließen müssen, die später auch zum Beispiel als Steuerzahler und Arbeitgeber fehlen würden. Das bedeutet auch: Sollten die Förderprogramme von EU, Bund und Land ausreichen, wird der Kreis kein Geld ausgeben müssen. Das wissen wir aber erst später. Deshalb sind auch Rückforderungsmöglichkeiten definiert worden“, erläutert Landrat Wolfgang Spreen die Intention des Kreises Kleve.

Die Soforthilfe des Kreises Kleve kann ab sofort beantragt werden. Weitere Bedingungen und Hinweise zum Verfahren können den besonderen Richtlinien des Förderprogramms entnommen werden, die mit dem Antragsformular auf der Seite www.kreis-kleve.de/corona-soforthilfe bereitgestellt werden.