Kleve/Goch. Das Amtsgericht Kleve beschäftigte sich mit dem „wahnsinnigen Puppenspieler“ Heinz Bömler, der einen Poller an der Grenze entfernt hatte.
Für seine eigenmächtige „Grenzöffnung“, die eigentlich gar keine war, muss der „wahnsinnige Puppenspieler“ Heinz Bömler eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen und auch die Kosten des Strafverfahrens tragen. Der Betreiber der Viller Mühle in Goch zog bei der Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Kleve seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
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Bömler hatte gemeinsam mit Mitgliedern der Interessengemeinschaft Viller Mühle Ende April 2019 einen Poller auf einem kleinen Weg entfernt, der Hommersum auf deutscher Seite mit Gennep in den Niederlanden verbindet. Zudem schraubten sie ein „Durchfahrt verboten“-Schild ab. Bömler übergab Poller und Schild einige Tage später der Stadt Goch. Er verwies aber auf das Schengen-Abkommen, das die Öffnung aller Grenzen in Europa regelt. Die Stadt Goch argumentierte dagegen, dass der kleine Weg nicht für schwere Fahrzeuge ausgelegt sei und montierte den Pfahl und das Verkehrszeichen wieder.
Richter: Gerichtssaal nicht für Demo missbrauchen
Nun landete der skurrile Fall tatsächlich vor Gericht, und neun mit Plakaten ausgerüstete Unterstützer begleiteten Bömler auf die Schwanenburg. „Wir wollen Aufmerksamkeit schaffen“, sagte der 72-Jährige auf der Anklagebank zum Richter Kassenbeck, der die Zuschauer gleich zu Beginn in ruhigen, aber eindringlichen Worten gewarnt hatte, „den Gerichtssaal nicht als Kundgebungsort für eine Demonstration zu missbrauchen“.
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Das Gericht habe die Sache ohnehin gar nicht so groß machen wollen, so der souverän auftretende Richter. Doch eine Einstellung des Verfahrens hatte Bömler abgelehnt, der sich wunderte, warum allein er auf der Anklagebank sitze. Er sei nur Sprachrohr der Aktion gewesen und nicht als „Pfosten-Entferner“ in Erscheinung getreten.
Anwohner nahmen Video auf
Ein von Anwohnern aufgenommenes Video zeige sehr wohl, dass Bömler aktiv mitgewirkt habe, sagte Richter Kassenbeck. Und: „Sie haben den falschen juristischen Ansatz, dass nur alle oder niemand bestraft werden kann.“ Oberamtsanwalt van Wickeren, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, ergänzte: „Möglicherweise kommt noch der eine oder andere auf die Anklagebank.“
Heinz Bömlers Einwand, dass die Grenze nur aus privaten Interessen von Anwohnern geschlossen sei, ließ das Gericht nicht gelten. „Die Grenze ist ja offen“, stellte Richter Kassenbeck klar. „Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet aber, mit welchen Verkehrsmitteln sie passiert wird. Man kann nicht in einem Akt der Selbstjustiz Fakten schaffen.“
Einspruch zurückgezogen
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Der Gerichtssaal sei ohnehin der falsche Austragungsort für Bömlers politischen Kampf, meinte der Richter. Und als die Staatsanwaltschaft ein Zurückziehen des Einspruchs gegen den Strafbefehl ins Spiel brachte, willigte der „wahnsinnige Puppenspieler“ von der Viller Mühle ein. Die gewünschte Aufmerksamkeit hatte er erreicht.