Kalkar. . Der am Wochenende auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses in Kalkar tot aufgefundene 31-Jährige wurde vermutlich mit einem Baseballschläger getötet.
Die am Wochenende auf einem Privatgrundstück in Kalkar ausgegrabene Leiche eines 31-Jährigen Mannes ist am Montag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kleve obduziert worden. Dabei kam heraus, dass der Mann wahrscheinlich mit einem Baseballschläger getötet wurde. Er war Mieter im Haus auf dem Grundstück, wo seine Leiche vergraben wurde. Zwei von vier Tatverdächtigen, darunter die Vermieterin des Opfers, haben bereits gestanden.
Anhand der Fingerabdrücke wurde die Leiche zweifelsfrei als die des bis Mitte September 2014 im Haus der 36-jährigen Beschuldigten wohnenden 31-jährigen Marc M. identifiziert. Nach Aussage der 36-Jährigen wurde Marc M. Mitte September 2014 getötet. Dazu passen die Erkenntnisse des Rechtsmediziners zum Zustand des Leichnams nach längerer Liegezeit in einem etwa 1,80 Meter tiefen Erdgrab. Als Todesursache gibt die Polizei eine massive stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf an. Der Schädel des Opfers wurde zertrümmert.
Gemeinschaftlich geplante Tat
Die Mordkommission Krefeld geht davon aus, dass die Hauptbeschuldigten die Tat gemeinschaftlich geplant und durchgeführt haben. Das Opfer soll noch am Tatort im ersten Obergeschoss des abgeschieden liegenden Einfamilienhauses verstorben sein.
Im Anschluss an die Tat wurde im Bereich der Garagenzufahrt des Einfamilienhauses ein etwa 1,80 Meter tiefes Erdloch ausgehoben, um dort den Leichnam zu vergraben. Das Tatwerkzeug wurde vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt von den Tätern entsorgt.
Dieser Tathergang deckt sich mit den Ergebnissen der Spurensicherung am Tatort durch die Kriminaltechnische Untersuchungsstelle des Polizeipräsidiums Krefeld. Nach Abschluss der Untersuchungen vor Ort wurde der Tatort heute wieder freigegeben. Die Ermittlungen zu den Motiven der Täter dauern an. "Die Motivlage ist zum jetzigen Ermittlungszeitpunkt noch offen", gab der Kriminalhauptkommissar Norbert Schmitz bekannt. Die Täter sowie auch das Opfer sind aus der Heroinszene polizeibekannt. (we)