Kalkar. . Mit dem Fund des Leichnams eines 31-Jährigen auf einem Grundstück in Kalkar haben sich am Wochenende Ermittlungen der Mordkommission bestätigt. Bereits Anfang Januar ging ein Hinweis auf das Gewaltverbrechen bei der Polizei ein.
Nach dem Leichenfund auf einem Privatgrundstück in Kalkar befinden sich inzwischen vier Tatverdächtige in U-Haft. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft am Montagmorgen mit und geben weitere Details bekannt.
Demnach hatte bereits Anfang Januar ein Zeuge zufällig Teile eines Gesprächs zwischen zwei Bekannten mitgehört. Daraus sei hervorgegangen, dass ein 36-Jähriger, der in Kalkar wohnt, gemeinsam mit seiner 36-jährigen Vermieterin einen anderen Mann getötet haben könnte. Der Zeuge wandte sich deshalb an die Polizei. Er wurde vernommen und die Kripo Kalkar nahm die Ermittlungen auf.
Vermieterin meldete Toten als unbekannt verzogen
Erste Überprüfungen ergaben, dass die 36-jährige Vermieterin ihren 31-jährigen Mieter im Oktober rückwirkend zum September 2014 als unbekannt verzogen abgemeldet hatte. Doch im November 2014 hob die Frau noch Geld vom Konto des 31-jährigen Mieters ab. Mit Erhärtung des Verdachts wurde noch am gleichen Tag eine Mordkommission eingerichtet. Das war am 5. Januar.
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Später fanden die Beamten der Mordkommission heraus, dass die Vermieterin das Verschwinden des jungen Mannes gegenüber unterschiedlichen Personen und Behörden in verschiedenen Versionen schilderte. Die Staatsanwaltschaft Kleve erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse für drei Objekte in Mönchengladbach, Kleve und Kalkar. Bei den Durchsuchungen am Freitag wurden zunächst fünf Personen vorläufig festgenommen.
Zwei Beschuldigte haben Tötung gestanden
Während der Vernehmungen räumten zwei der Hauptbeschuldigten laut Staatsanwaltschaft ein, den 31-jährigen Mann getötet zu heben. Sie gaben an, dass die Leiche auf dem Grundstück an einem Einfamilienhaus in Kalkar vergraben war. Am Samstag wurde dort tatsächlich der Leichnam eines Mannes gefunden. Am Montag wird der Tote in der Rechtsmedizin Duisburg obduziert.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve erließ der Haftrichter gegen die 36-jährige Vermieterin des Opfers, gegen ihren 36-jährigen neuen Mieter und einen 46-jährigen Bekannten der Frau aus Kleve Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes. Darüber hinaus erging ein Haftbefehl gegen den 48-jährigen Ehemann der 36-Jährigen wegen Beihilfe. (we)