Essen. Ein 75-jähriger Mann aus Essen soll ein Mädchen aus dem Nachbargarten sexuell missbraucht haben. Er bezichtigt die Zehnjährige der Lüge
Das Urteil war kaum gesprochen, da schüttelte der Angeklagte auch schon mit dem Kopf. Der 75-Jährige wollte nicht wahrhaben, dass ihm die Richter nicht glauben wollten. „Ich habe nichts getan“, hatte er ihnen kurz zuvor noch einmal mit weinerlicher Stimme gesagt. Jetzt muss er ins Gefängnis – wegen Kindesmissbrauchs.
Die 25. Strafkammer am Essener Landgericht hat am Mittwoch (24. April) zwei Jahre und drei Monate Haft verhängt. Vor allem eine heute zwölfjährige Schülerin aus Essen wird diese Nachricht mit Erleichterung aufgenommen haben. Die Richter haben ihr geglaubt.
Nach dem Missbrauch sagte der Rentner: „Das darfst du der Mama nicht erzählen“
Es passierte im Schrebergarten, vor knapp zwei Jahren. Der Angeklagte massierte das Mädchen auf der Hollywood-Schaukel, ließ eine Hand dabei laut Urteil bis in den Intimbereich wandern. Anschließend lockte er die die damals Zehnjährige unter einem Vorwand zu seinem Auto. Angeblich wollte er dort die Batterien für sein Hörgerät wechseln. Dabei ist es laut Urteil zu einer ähnlichen Tat gekommen - doch diesmal unter der Kleidung.
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„Das darfst du der Mama nicht erzählen.“ So oder so ähnlich soll sich der 75-Jährige damals ausgedrückt haben. Auf dem Rückweg zum Garten nahm er die Schülerin an die Hand – als wäre nichts geschehen.
Doch geheim blieben die sexuellen Übergriffe nicht. „Ich hatte ein komisches Gefühl im Bauch“, hatte die Zwölfjährige den Richtern gesagt. Deshalb habe sie sich noch am selben Abend der Mutter anvertraut – trotz des angeblichen Schweige-Gelübdes, das ihr der Angeklagte auferlegt haben soll.
Der Angeklagte weist alle Schuld von sich, Richter nennt sein Vorgehen „planvoll und perfide“
Im Prozess hatte der Rentner – und ehemalige Masseur – alle Schuld von sich gewiesen. „Das Mädchen lügt“, hatte er den Richtern erklärt. Und: „Es weiß gar nicht, was es mir und meiner Familie angetan hat.“
Für eine Falschaussage – unbewusst oder bewusst – sahen die Richter jedoch überhaupt keine Anhaltspunkte. „Wir haben keinen Zweifel, dass das Mädchen die Wahrheit gesagt hat“, so Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung. Das Vorgehen des Angeklagten nannte er „planvoll und perfide“.
Die Zehnjährige hatte sich eigentlich sehr gut mit dem Angeklagten verstanden. Genau wie die Eltern. Die Gärten waren direkt nebeneinander, es wurde häufiger zusammen gegrillt. „Diese Kleingarten-Idylle hat der Angeklagte zerstört“, so Dörlemann.
Zu einem Geständnis war der Essener nicht bereit
Vor dem Gefängnis hätte den 75-Jährigen wohl nur ein Geständnis gerettet. Dann wäre laut Urteil auch eine Bewährungsstrafe möglich gewesen. „Dann hätte das Kind nicht vernommen werden müssen und könnte auch nicht als Lügnerin bezeichnet werden“, so Dörlemann. Doch dazu war der Rentner aus Essen nicht bereit.
Seinen Kleingarten hat der 75-Jährige inzwischen verkauft.
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