Essen. Ab 1. April gilt das Cannabisgesetz, am Kopstadtplatz lädt Gastronom Dirk Bussler deshalb zum gemeinsamen Rauchen. Gegen Auflagen wehrt er sich.
Für Dirk Bußler ist es ein historischer Tag, eine Zäsur einer fehlgeleiteten Drogenpolitik, wie er findet. Am 1. April tritt das Cannabisgesetz in Kraft. Kiffen ist dann erlaubt., unter Bedingungen auch in der Öffentlichkeit. Bußler will das gebührend feiern mit einem „Smoke In“ am Ostermontag von 18 bis 21 Uhr auf dem Kopstadtplatz in der Essener Innenstadt, wo er das „Café Konsumreform“ betreibt. Das Motto der Veranstaltung lautet: „Gebt das Hanf frei!“ Denn das Cannabisgesetzt geht ihm noch nicht weit genug.
Die Polizei hat das „Smoke In“ inzwischen genehmigt; da es sich um eine politische Demonstration handelt, war dies erforderlich. Allerdings hat die Essener Polizeibehörde Auflagen erlassen. Die wichtigste lautet: Cannabis darf während der Veranstaltung nicht konsumiert werden.
Gemeinsames Rauchen ist laut Polizei kein Versammlungszweck
Wie das, wo es doch ab 1. April erlaubt ist? Der Teufel steckt im Detail. Gemeinsames Rauchen sei rechtlich gesehen kein Versammlungszweck, betont Polizei-Sprecher Matthias Werk. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass mit der Veranstaltung das Verbot von Werbung für Cannabis umgangen werde. Zudem sei unter 18-Jährigen das Konsumieren von Cannabis verboten, für die Veranstaltung gebe es aber keine Teilnehmerbeschränkung.
Der Behördensprecher erinnert zudem daran, dass bei ähnlich gelagerten Versammlungen ein Alkoholverbot ausgesprochen werde. Der Konsum von Cannabis sei aus Sicht der Polizei gleich zu bewerten. Dass Cannabis den Konsumenten „träge und schläfrig macht“ und nicht aggressiv, wie Dirk Bußler einwendet, spielt bei der Bewertung durch die Polizei offensichtlich keine Rolle.
Eine Kifferparty, auf der das Kiffen untersagt ist - das klingt wie ein Treppenwitz. Nun, die Auflage der Polizei wäre erfüllt, würde Bußler die Veranstaltung irgendwann für beendet erklären. Danach stünde dem Cannabiskonsum rechtlich gesehen nichts mehr im Wege: Feuer frei!
Doch so einfach will es sich Bußler nicht machen. Das „Smoke In“, das gemeinsame Kiffen also, sei ein elementarer Bestandteil der Veranstaltung. „Es ist ein politisches Statement.“ Im Gespräch mit der Redaktion kündigte Bußler an, dass er beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Eilentscheidung erreichen wolle, damit die Auflagen aufgehoben werden. Bei einem losen Zusammenkommen zu Musik will er es am Montag auf dem Kopstadtplatz nicht belassen.
In den 1990er Jahren betrieb Veranstalter Dirk Bussler einen Hanfladen
Er selbst rauche kein Cannabis, sagt Bußler. In den 1990er Jahren habe er aber einen Hanfladen betrieben. In solchen Läden wurden seinerzeit Jeans und Taschen, hergestellt aus Hanf, verkauft, aber auch Cannabis-Samen und Rauchgeräte. Auf diese Weise sei er mit Konsumenten in Kontakt gekommen. Die Drogenpolitik beschäftige ihn seit Jahren.
Das Cannabisgesetz bezeichnet er als Schritt in die richtige Richtung. Seinem Geschmack nach hätte der Gesetzgeber bei der Formulierung aber noch weitergehen können. „Gelegenheitsraucher sind immer noch auf den Schwarzmarkt angewiesen“, ist Bußler überzeugt. „Es sei denn, man tritt einem dieser dubiosen Vereine bei.“
Bußler meint damit sogenannte Anbauvereinigungen, die das Gesetz zulässt. Mitgliedern dieser „Genossenschaften“ ist der Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum gestattet. Bußler vergleicht dies mit „all you can eat“. Soll heißen: Gelegenheitsraucher würden zum Konsumieren animiert. Sinnvoller wäre es seiner Meinung nach, den Verkauf freizugeben. Dafür soll beim „Smoke In“ demonstriert - und eben auch geraucht werden.
Essener Bürger Bündnis fordert Absage der Kiff-Aktion
Bußlers Aktion indes trifft beim Essener Bürger Bündnis/Freie Wähler auf harsche Kritik. „Drogenkonsum, egal welcher Art, darf nicht verherrlicht werden“, erklärte Wilfried Adamy vom EBB. Er forderte Bußler auf, die Veranstaltung abzusagen.
Doch Bußler bekräftigte am Freitag erneut: Das „Smoke In“ findet auf jeden Fall statt, notfalls eben mit einem gemeinsamen Joint im Anschluss.
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