Essen. Nach dem Missbrauchs-Skandal in einer Essener Kita ist ein Kinderpfleger verurteilt worden. Der 25-Jährige muss ins Gefängnis.

Kaum war das Urteil gesprochen, flossen auf den Zuschauerplätzen die Tränen. Dann brach purer Hass aus. „Ich kriege dich noch!“, zischte eine der Frauen dem Angeklagten zu. „Brauchst gar nicht so zu gucken.“ Der 25-Jährige zeigte keine Regung. Der Essener Kinderpfleger hatte bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Doch dafür sahen die Richter am Essener Landgericht keinen Spielraum.

Die 25. Strafkammer hat den Angeklagten am Montag wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu 20 Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. Der 25-Jährige bleibt weiter im Gefängnis. Begründung der Richter: Wiederholungsgefahr.

Essener Kitapfleger lockte mit Gummibärchen als Belohnung

Im Sommer dieses Jahres war bekannt geworden, dass der Kinderpfleger in einer Kita im Essener Süden einen damals fünfjährigen Jungen unter einem Vorwand in den Keller der Einrichtung gelockt und dort genötigt hat, vor ihm die Hose herunterzulassen. Als „Belohnung“ bekam der Junge später eine Tüte Gummibärchen.

Richter Markus Dörlemann sprach bei der Urteilsbegründung von einem Vertrauensbruch. Direkt an den Angeklagten gewandt, sagte er: „Sie hatten eine große Bedeutung für das Kind.“ Der Junge habe einen wichtigen Bezugspunkt verloren.

Zweiter Vorfall im Fußballverein: Junge sollte Nacktbilder schicken

Die Mutter hatte im Prozess berichtet, dass sich ihr Sohn schwere Vorwürfe gemacht habe, dass der Angeklagte nach dessen sofortiger Suspendierung nicht mehr da war. „Die Eltern müssen ihm jetzt beibringen, dass das nicht seine Schuld war“, so Dörlemann. „Das ist schwierig.“

In das Urteil ist auch noch ein weiterer Vorfall mit eingeflossen. Der Angeklagte hatte als Fußballjugendtrainer Kontakt zu einem jungen Spieler aufgenommen und ihn sinngemäß aufgefordert, Nacktbilder zu schicken. Das hatte der Junge aber nicht gemacht.

Verteidiger wird angefeindet

In einem weiteren Anklagepunkt ist der 25-Jährige freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Sommer 2017 eine damals Zwölfjährige aus der Nachbarschaft massiv bedrängt und aufgefordert zu haben, sich obenherum zu entkleiden. Dieser Fall wäre – unabhängig von der offenbar nicht ganz einfachen Beweislage – laut Urteil inzwischen verjährt.

Vor allem der Kita-Skandal hatte im Umfeld der Einrichtung für jede Menge Wut gesorgt. Verteidiger Volker Schröder sah sich über die sozialen Medien regelrechten Anfeindungen ausgesetzt. In einem Post war sogar zu lesen, dass man ihn foltern solle.

Kitapfleger hatte massenweise Kinderpornos zu Hause

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen übrigens auch noch über tausend kinderpornographische Bilder und Videos gefunden worden sein. Möglich, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Punkt eine weitere Anklage erhebt.

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