Essen. . Der Bundesrat hat grünes Licht für elektrisch betriebene Tretroller gegeben. In Essen beabsichtigen gleich zwei Anbieter, E-Scooter zu vermieten.

Auf dieses Signal haben die Verleiher nur gewartet. Am Freitag hat der Bundesrat grünes Licht für elektrisch betriebene Tretroller gegeben. Voraussichtlich noch in diesem Sommer werden sie auf den für Fahrräder vorgesehenen Wegen und Straßen zugelassen. In Essen zeigen gleich zwei Anbieter Interesse, diese E-Tretroller zu vermieten, damit vor allem Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs „für die letzte Meile“ von der Haltestelle zum Ziel als Kunde gewonnen werden, erklärt Patrick Opierzynski, Pressereferent der Stadt Essen auf Anfrage dieser Redaktion.

Das Prinzip ähnelt dem sogenannten „Free Floating System“ bei Leihrädern, mit dem vergangenes Jahr die Firma „Byke“ in Essen Premiere hatte. Die damals rund 150 Räder, die mit einem satellitengesteuerten GPS-System ausgestattet wurden, konnten in großen Teilen des Essener Stadtgebietes auf öffentlichen Plätzen und Straßen einfach abgestellt und vom nächsten Nutzer per Handy geortet und reserviert werden.

„Wind“ und „Flash“ erkunden den Essener Markt

Zwar sind diese Leihräder schon vor Monaten wieder eingesammelt worden, doch jetzt hat der Berliner E-Scooter-Vermieter „Wind“, zu dem übrigens „Byke“ gehört, Kontakt zum Essener Rathaus aufgenommen. Details zum Stand der Gespräche können aber aktuell noch nicht bekannt gegeben werden, erklärt Opierzynski.

Die Stadt plant zudem in Kürze auch ein Treffen mit dem zweiten Interessenten, dem Berliner Start-up „Flash“. „Flash“ hat vor wenigen Tagen eine Kooperation mit der Stadt Herne beschlossen, geht dort bald mit zunächst 50 E-Scootern an den Start.

Die Verleihgebühr für die E-Tretroller steht noch nicht fest. Im Raum steht ein Preis von einem Euro pro Freischaltung, hinzu kommt eine Gebühr für die Nutzungsdauer. Die könnte um die 15 Cent pro Minute liegen, vielleicht mehr, vielleicht weniger.

Stadt Essen sieht E-Tretroller „eher positiv“

Das Essener Rathaus geht davon aus, dass beide Betreiber hier eher keine festen Stationen wie bei Metropolradruhr favorisieren. Stattdessen sollen die Standorte für die Tretroller ständig wechseln. In diesem Falle müsste kein Antrag für eine Sondernutzung gestellt werden. Auf der anderen Seite haben Abstell-Stationen den Vorteil, dass die Scooter nicht ständig für das Aufladen der Akkus im Stadtgebiet eingesammelt werden müssen. „Flash“ will nach eigenen Angaben E-Tretroller grundsätzlich an „strategischen Knotenpunkten aufstellen, wo sie für möglichst viele Nutzer erreichbar sind“.

Die Essener Verkehrswacht und der Fahrradclub ADFC haben sich skeptisch zur Freigabe von E-Tretrollen auf Radwegen geäußert, weil sie Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Nutzern von Tretrollern befürchten. Die Stadt sieht dagegen den Einsatz von E-Scootern „eher positiv“, weil durch deren Nutzung „ein positiver Beitrag hinsichtlich einer Verlagerung vom Auto- zum Umweltverkehr eintreten“ kann, berichtet Patrick Opierzynski. Für eine abschließende Bewertung auch hinsichtlich der Unfallentwicklung und der Stellplatzsituation müssten aber erst Erfahrungen gesammelt werden. Karl-Heinz Webels, Vorsitzender der Essener Verkehrswacht, drängt jetzt darauf, dass die Nutzer wenigstens einen Helm tragen. Er kritisiert, dass es keine Helmpflicht geben wird.

>>>DIE NEUE VERORDNUNG FÜR E-TRETROLLER

  • Die Länderkammer hat jetzt der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge mit Änderungen zugestimmt.
  • Danach dürfen Elektro-Tretroller (auch E-Scooter oder Elektro-Stehroller) genannt) grundsätzlich auf allen öffentlichen Radwegen und Radtrassen fahren und – falls nicht vorhanden – auf die Straße ausweichen. Fußwege sind tabu.
  • Das Mindestalter wird auf 14 Jahre festgesetzt. Für E-Scooter, die maximal 20 Stundenkilometer schnell sein dürfen, wird eine Versicherungspflicht eingeführt.