Essen. . Zwei Jahre war der Chefposten im Landessozialgericht unbesetzt. Das Land blamierte sich mit Personalvorschlägen, jetzt wird’s der bisherige Vize.

Also doch: Martin Löns wird Präsident des Landessozialgerichts in Essen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Möglichkeit, gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) in Gelsenkirchen Rechtsmittel einzulegen, ungenutzt verstreichen lassen.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach verweigerte zwar gestern auf konkrete Nachfrage nach der Lösung des jahrelangen Besetzungsstreits jede Auskunft. Er mache keine Angaben zu laufenden Verfahren, betonte er persönlich nach der Feierstunde zur Übergabe des Präsidentenamtes beim VG Gelsenkirchen. Minuten später erklärte aber ein VG-Sprecher, dass vom Land keine Beschwerde gegen die letzte Gerichtsentscheidung eingelegt worden sei. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte diese Nachricht.

Vom Land gewählte Bewerber nicht genug qualifiziert

Damit geht das langatmige und unwürdige Gezerre um die Besetzung eines der höchsten Richterstellen des Landes zu Ende. Mehr als zwei Jahre war die Chefstelle der Sozialgerichtsbarkeit unbesetzt. Martin Löns bekleidete sie wie schon bei zwei Amtsvorgängern kommissarisch. Er kann nun nur noch darauf warten, dass sich das Justizministerium rechtstreu verhält und ihn in absehbarer Zeit zum Präsidenten ernennt.

Zuvor war das Land mehrfach gescheitert, einen anderen Kandidaten ins Amt zu hieven. In zwei Instanzen wurde der Behörde bescheinigt, dass ihr Auserwählter, der Abteilungsleiter im Ministerium Dr. Andreas Christians, nicht die erforderliche Qualifikation habe.

Verwaltungsgericht ließ weiteren Bewerber nicht zu

Zuletzt hatte das Ministerium noch einen anderen an sich akzeptablen Bewerber aus dem Hut gezaubert. Pablo Coseriu, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, hatte dem Drängen nachgegeben und seinen Hut in den Ring geworfen.

Doch das VG Gelsenkirchen ließ seine Bewerbung nicht zu und entschied per Eilbeschluss, dass die Auswahlrunde ohne ihn fortgesetzt werden müsse. Und in diesem ursprünglichen Verfahren war Löns bei der Bestenauslese übrig geblieben.