Essen. . Martin Löns muss zum Chef des Essener Gerichts ernannt werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden.
Martin Löns, kommissarischer Leiter des Landessozialgerichts (LSG) an der Zweigertstraße in Essen, muss zum Chef des Gerichtszweigs ernannt werden. Dies fordert das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen jetzt in einem Eilbeschluss.
Für Minister Peter Biesenbach (CDU) und seine Behörde ist die Entscheidung eine erneute peinliche Niederlage in dem jahrelangen Personalgeschacher um die immerhin zweithöchste Richterstelle des Landes. Zuerst scheiterte das Ministerium mit seiner Absicht, einen seiner Abteilungsleiter, Dr. Andreas Christians, zum neuen LSG-Präsidenten zu machen.
Ein Sturm der Entrüstung brandete auf in der Sozialgerichtsbarkeit. Löns, aber auch die Präsidentin des Sozialgerichts Gelsenkirchen, Sylvia Fleck, wie auch der Düsseldorfer Präsident, Martin Brückner, reichten Klagen dagegen ein. Schließlich müsse ein LSG-Präsident auch an der Fortwicklung der Rechtsprechung maßgeblich mitwirken.
Das VG Gelsenkirchen wie auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gaben ihnen voll Recht. Christians habe nicht die erforderliche Qualifikation, hieß es zur Begründung. Er sei nie Sozialrichter gewesen, erfülle nicht das Anforderungsprofil.
Mit dieser Konsequenz aus der Entscheidung der unabhängigen Gerichte, dass Löns als einziger in Frage kam, wollten sich Biesenbach und sein Ministerium getreu dem eigenen Machtanspruch nicht abspeisen lassen. Stattdessen wurde im Bundessozialgericht (BSG) um Kandidaten gebuhlt, die es fachlich mit Löns aufnehmen könnten. Ein Aspirant sagte ab, ein anderer zu. Pablo Coseriu, Vorsitzender Richter am BSG, gab dem Drängen nach und warf seinen Hut in den Ring.
Doch Löns reagierte: Er stellte beim VG einen Eilantrag. Coseriu dürfe nicht in die Bewerberliste aufgenommen werden. Das schon Jahre laufende Auswahlverfahren müsse ohne ihn fortgesetzt werden. Im Klartext: Auch ein Ministerium dürfe nicht so lange neue Kandidaten präsentieren, bis endlich ein gewünschtes Ergebnis dabei herauskomme.
Gericht sah „ein Recht auf Ernennung“
Dieser Argumentation schloss sich das Gericht voll an. „Löns hat ein Recht auf Ernennung“, heißt es in der schriftlichen Begründung. Der Fall sei insgesamt entscheidungsreif. Und das spätestens seit dem 24. Juli 2018, dem Datum der OVG-Entscheidung. Das Land NRW dürfe eine Auswahl nur abbrechen oder ergänzen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe. Diesen verneinte das Gericht. Löns habe sich in zwei Gerichtsinstanzen als eindeutig bester Bewerber erwiesen.
Dies sah auch das Ministerium so. „Er hat ohne Zweifel die für das angestrebte Amt erforderlichen persönlichen und sozialen Kompetenzen“, beschrieb ihn die Behörde selbst.
Nach Darstellung des Gerichts bewertete daher auch die Fachebene des Ministeriums Löns als den leistungsstärksten Bewerber. Diesem Votum wollte sich die Führung des Ministeriums um Peter Biesenbach und dessen Staatssekretär nicht anschließen. Gesucht wurde deshalb ein weiterer Kandidat, den man in Coseriu fand. Doch der wurde jetzt per Gerichtsbeschluss aussortiert.
Die lange Führungsvakanz in der Sozialgerichtsbarkeit hat jetzt auch schon zu einem parlamentarischen Nachspiel geführt. Die Fraktion der Grünen im Landtag hat eine „Kleine Anfrage“ gestellt und bittet um genaue Aufklärung in diesem „Trauerspiel der Justiz“.
Das Justizministerium hat angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen.