Essen. . Auch das Oberverwaltungsgericht hält den ausgeguckten Bewerber fürs Landessozialgericht für ungeeignet: Ihm fehle Erfahrung als Sozialrichter.
Das peinliche Geschacher um den Präsidenten-Posten am Landessozialgericht hat ein vorläufiges Ende gefunden – und die Verantwortlichen im Land sehen dabei gar nicht gut aus. Denn auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beharrt darauf, dass der vom damaligen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty ausgeguckte Ministerialdirigent Andreas Christians – trotz seiner im Übrigen ausgezeichneten Qualifikationen – „nicht in das Auswahlverfahren hätte einbezogen werden dürfen“. Er habe keine Erfahrung als Sozialrichter und erfülle damit nicht das zwingend erforderliche Merkmal der Bewährung in der Sozialgerichtsbarkeit.
Mit diesem Hinweis hatte im April bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Besetzung der Stelle mit Christians vorläufig untersagt. Die Beschwerde des Landes hiergegen wies der 1. Senat beim OVG nun auch mit dem Hinweis zurück, das bindende Anforderungsprofil für den Job sei nicht schon deshalb durch eine entgegenstehende Verwaltungspraxis geändert worden, weil auch der Vorgänger im Amt vor seiner Ernennung nicht über sozialrichterliche Erfahrungen verfügte.
Neben dem vom Land ausgewählten Bewerber, der nun nicht zum Zuge kommt, hat sich auch der Vizepräsident des Landessozialgerichts Martin Löns für das Präsidentenamt beworben. Er hat das Haus schon dreimal erfolgreich kommissarisch geleitet. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Az: 1 B 612/18).