Emmerich/Kleve. . Landgericht Kleve verurteilt zwei Niederländer aus Emmerich zu mehrjährigen Haftstrafen, weil sie vom Niederrhein aus synthetische Drogen nach ganz Europa verschickt hatten. Ein 22-Jähriger muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein 24-jähriger Komplize für vier Jahre und neun Monate.

Es ist endlich vorbei – und endete mit Tränen seitens der Verwandten im Gerichtssaal. Nach 26 Verhandlungstagen – und insgesamt acht Monaten – ist nun das Urteil im Prozess um zwei Niederländer, die unzählige Päckchen und Briefe mit synthetischen Drogen (sogenannten Legal Highs) von Emmerich aus in die ganze Welt verschickten, gesprochen.

Der vorsitzende Richter der siebten Strafkammer am Landgericht Kleve, Christian Henckel, verhängte gegen die eigentlich so lammfromm dreinschauenden jungen Männer hohe Haftstrafen. Der jüngere, aber durchaus in die Tat mehr verstrickte Niederländer (22) muss für sechs Jahre und neun Monate in Haft. Sein Kumpan, 24 Jahre, wurde „nur“ für Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel verurteilt und wird eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verbüßen müssen.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert

Damit ist die Kammer mit ihrem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte für den jüngeren Niederländer eine Strafe von siebeneinhalb Jahren Haft und für den älteren eine von sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche auf Freispruch für ihre Mandanten plädiert.

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Gebannt verfolgten vor allem die Verwandten der jungen Männer die 45-minütige Urteilsverkündung von Richter Christian Henckel. Tränen flossen auf den Zuschauerrängen des Gerichts. Die beiden Angeklagten nahmen nahezu regungslos das Urteil hin.

30 Kilogramm Rauschmittel

Richter Henckel sah es als erwiesen an, dass die Niederländer – die das immer wieder durch ihre Anwälte bestritten – wussten, was sie in der Emmericher Wohnung lagerten, abpackten und verschickten. „Das waren keine Vitamine oder Badesalze“, so Henckel. Bewusst hätten die zwei und ein weiteres Bandenmitglied, dem auch noch der Prozess gemacht wird, die synthetischen Drogen über das Internet vertrieben. „Sie handelten zwar über das Internet. Ein Blick darin hätte ihnen aber auch sagen können, dass das hier in Deutschland verboten ist“, mahnte der Richter.

Er urteilte, dass die beiden – zumindest bedingt – vorsätzlich gehandelt hätten. Die hohen Haftstrafen verhängte er aufgrund der riesigen Menge an Drogen, mit denen sie gehandelt hatten. Fast eineinhalb Jahre betrieben sie zwei Online-Shops. Am Tag ihrer Festnahme im Mai 2013 stellten Polizeibeamte in der Emmericher Wohnung allein 30 Kilogramm Rauschmittel sicher. Zehn Kilo der verschiedenen Stoffe waren zu dem Zeitpunkt bereits in Deutschland verboten. Gutachten ergaben, dass es sich bei den Rauschmitteln allein um 6,5 kg reines Gift gehandelt habe. Ginge man von der Wirkweise der synthetischen Stoffe aus, so der Richter, hätten aus einigen der vorgefundenen Stoffe 70 000 Heroindosen und 1,7 Mio. Joints hergestellt werden können.