Emmerich/Kleve. . Die Staatsanwaltschaft will den jüngeren Angeklagten (22) für 7,5 Jahre in Haft schicken. Sein älterer Kumpan soll für sechs Jahre inhaftiert werden. Verteidigung plädiert auf Freispruch.

Seit acht Monaten wird verhandelt. Viel länger also, als alle Beteiligten gedacht hatten. Ursprünglich waren einmal zwei Prozesstage angesetzt. Gestern nun, am 25. Prozesstag, wurden endlich die Plädoyers gehalten. Zwei junge Männer sind wegen bandenmäßigen und bewaffneten Drogenhandels angeklagt. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, dann kommen die beiden Niederländer, die schon über ein Jahr in Untersuchungshaft sitzen, so schnell nicht frei.

Drogen weltweit versandt

7,5 Jahre Haft für den jüngeren Angeklagten (22) forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sein Kumpan (24) soll für sechs Jahre ins Gefängnis kommen.

Die Niederländer sollen in die Vertriebsstruktur zweier Internetshops eingebunden gewesen sein. Chemisch-designte Drogen aus Fernost wanderten hier in den Warenkorb. Während der Ältere lediglich „Hilfsarbeiten“ wie das Verpacken der Drogen organisiert haben soll, war der Jüngere mehr in das Geschäft verstrickt. Laut Staatsanwaltschaft soll der heute 22-Jährige sogar einen eigenen Internethandel geführt haben. Eben nach dem Vorbild eines Freundes, der der Kopf der Bande sein soll. Dieser sitzt momentan ebenfalls in Untersuchungshaft und ist in einem anderen Verfahren angeklagt.

Schon in den Niederlanden hatte das Trio gemeinsame Sache gemacht. Und wollte das erfolgreiche Modell nach Deutschland importieren. Der Grund ist profan: Hier ist der Versand günstiger. Hunderte Pakete in der Woche verschickten sie von der Hauptpost am Geistmarkt aus in die ganze Welt. Verpackt wurden die Pillen und Pülverchen in einer angemieteten Wohnung auf der Kaßstraße. Die finanzielle Überprüfung des Jüngeren ergab, dass allein er in einem Zeitraum von einem Jahr rund 225 000 Euro Gewinn gemacht hatte. Sein älterer Kumpel bekam für das Verpacken lediglich Kost und Logis bezahlt.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Niederländer fest in die Struktur des Internethandels mit Drogen eingebunden waren. Zudem seien sie sich darüber bewusst gewesen, mit was sie da handeln. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte daher eine hohe Haftstrafe für beide. Was das Bewusstsein angeht, mit illegalen Drogen zu handeln, widersprach die Verteidigung der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten seien in den Niederlanden aufgewachsen, einem völlig anderem Rechtsraum, in dem eben diese Mittel, die sie verkauften, legal sind. Mehr noch: Der clevere, jüngere Angeklagte hatte sich im Vorfeld sogar informiert. Die angebotenen Mittel fielen damals teilweise noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Mitunter waren sie dem Bundeskriminalamt noch nicht einmal bekannt. Offen hätten sie zudem im Internet den Handel betrieben. Ebenso hätten sie auch im Rahmen einer Polizeikontrolle – die keine negativen Konsequenzen hatte – diese offen im Auto transportiert und den Beamten gezeigt. Die Verteidiger forderten daher einen Freispruch. Der Prozess wird fortgesetzt.

Die 7. Strafkammer des Landgerichtes in Kleve spricht ihr Urteil im Prozess um die beiden Drogenkuriere in der kommenden Woche.

Am Montag, 21. Juli, wird Richter Christian Henckel ab 14.30 Uhr das Urteil im Saal 110 bekanntgeben.