Emmerich/Kleve. . Zwei junge Männer hatten in Emmerich eine Wohnung angemietet und synthetische Drogen europaweit verschickt. 24. Verhandlungstage zählt der Prozess schon. Nun könnte es am 21. Juli zu einem Urteil kommen.

Es ist wahrlich ein Mammutprozess. Doch langsam – nach mittlerweile 24 Prozesstagen – ist ein Ende in Sicht. Denn gestern Morgen wurde die Beweisaufnahme von Richter Christian Henckel offiziell geschlossen. Seit 15. November vergangenen Jahres kommt seine siebte Strafkammer des Klever Landgerichtes nun schon zusammen, um einen Fall zu verhandeln, der es in sich hat: Ein junger Niederländer aus Emmerich (22) und ein 24-jähriger Niederländer sind wegen bandenmäßigem und bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Über ein Jahr sitzen die zwei Burschen nun schon im Gefängnis ein. Augenscheinlich verändert hat sie das raue Leben dort scheinbar nicht. Der Jüngere, ein Student, sieht immer noch lammfromm aus. Und auch sein Kompagnon aus den Niederlanden schaut nicht wie ein abgezockter Drogenkurier drein.

Synthetische Drogen verschickt

Doch das sind die beiden Niederländer. Zumindest nach Darstellung der Staatsanwaltschaft. So sollen die jungen Männer in die Vertriebsstruktur eines illegalen Internetshops eingebunden gewesen sein. Designte Drogen aus Fernost – die je nach Zusammensetzung sich auch in einer juristischen Grauzone bewegen – wanderten hier, bestellt von Kunden aus ganz Europa. in den Warenkorb. Drahtzieher und Inhaber des Shops war dabei ein mittlerweile ebenfalls den Fahndern ins Netz gegangener Niederländer. Auch dieser wurde nun vom Gericht als Zeuge vernommen. Immer wieder hatte es Versuche gegeben ihn via Video-Konferenz zu vernehmen. Am Mittwoch erschien er nun tatsächlich selbst vor Gericht und stellte sich den Fragen des Richters. Sich aber zunächst richtig zur Sache einlassen, das wollte er nicht.

Für ihn stellten die beiden Angeklagten in Emmerich die im Internetshop – der mittlerweile aus dem Netz verschwunden ist – bestellte Waren zusammen. Hunderte Drogenpakete verschickte das Duo pro Woche per Post – zumeist ausgehend von der Filiale am Geistmarkt – ins In- und Ausland. Auf der Kaßstraße hatten sie in einem Mehrfamilienhaus ein professionelles Drogendepot eingerichtet, in dem Beamte nicht nur riesige Mengen an Pillen und Päckchen fanden, sondern auch ein Klappmesser, einen Elektroschocker und einen Schlagstock mit Messerspitze.

Beschädigtes Paket

Durch ein beschädigtes Paket, das bei der Poststelle in Oberhausen entdeckt wurde, war die Justiz auf das Duo aufmerksam geworden. Nach ihrer Verhaftung hatten die beiden Angeklagten sich zu den Vorwürfen eingelassen. Vor Gericht allerdings, lassen sie lieber – noch immer – nur ihre Anwälte sprechen. Fest steht: Diese stützen sich darauf, dass ihre Mandaten nicht gewusst haben, dass sie „illegale Stoffe“ verkauft und verschickt haben. In der Tat waren viele der synthetisch hergestellten Pulver und Pillen noch nicht einmal dem Bundeskriminalamt bekannt – und somit auch noch nicht als Dogen deklariert und verboten. Interessant ist daher nun, wie das Gericht diesen Umstand bewertet. Prozessbeobachter gehen ohnehin davon aus, dass die Verteidigung in Berufung geht und der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen wird. Denn wegweisende Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen gebe es bislang kaum. Nach einem langen Prozesstag am Mittwoch wollte die Verteidigung gestern noch keine Plädoyers halten. So standen – wie so oft im Verlauf des Prozesses – lediglich Terminabsprachen an.

Den vorletzten Verhandlungstag setzten die Verantwortlichen nun für den 17. Juli an.