Emmerich. Der Besitz und Konsum von Cannabis ist nun in Deutschland legal. Karte zeigt, wo in Emmerich gekifft werden darf – und wo nicht

  • Seit dem 1. April ist der Cannabiskonsum in Deutschland legal, zumindest innerhalb bestimmter Grenzwerte
  • In Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen gibt es dennoch Verbotszonen
  • Eine virtuelle Karte zeigt, wo diese Verbotszonen in Emmerich liegen

Während seit Jahrzehnten in Deutschland eine Kampagne gegen das Rauchen geführt wird, kommt es nun zur Legalisierung von Cannabis. Das klingt grotesk, ist aber Realität. Kiffen ist in Deutschland ab dem 1. April 2024 legal. Das hat der Bundestag am 23. Februar mit großer Mehrheit beschlossen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wer sich dann aber völlig legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden will, muss möglicherweise etwas länger ein Plätzchen dafür suchen. Denn das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen sollen – unter anderem im Abstand von 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Nicht erlaubt im Rheinpark, aber auf der Rheinpromenade

Der Rheinpark ist eine Sperrzone wegen des dort vorhandenen Spielplatzes.
Der Rheinpark ist eine Sperrzone wegen des dort vorhandenen Spielplatzes. © FUNKE Foto Services | Thorsten Lindekamp

Vor allem in größeren Städten entstehen durch diese Auflagen relativ große Bereiche, in denen der Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist. Doch auch in Emmerich kann es durch die festgelegten Schutzzonen zu skurrilen Gegebenheiten kommen. Etwa darf im Rheinpark nicht gekifft werden, aber der Konsum mitten auf der Rheinpromenade ist erlaubt

Karte mit Verbotszonen auf nrz.de

Eine interaktive Karte auf nrz.de zeigt für jede Straße, wo die Verbotszonen in jeder Kommune zu finden sind. Die relevanten Punkte, von denen Abstand gehalten werden muss, sind jeweils markiert. Die Daten sind allerdings noch nicht vollständig. Zudem handelt es sich auch nicht um eine offizielle, behördliche Grafik.

Ein Blick auf die interaktive Karte.
Ein Blick auf die interaktive Karte. © Screenshot | NRZ.de

Die ausgewiesenen Verbotsflächen

Die Karte zeigt aber exemplarisch, wie groß die Verbotsflächen sind, wenn die Daten des freien Kartenprojekts Open Street Map zu Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Dabei sind diese Angaben nicht für jede Gegend vollständig und Fußgängerzonen werden ebenfalls nicht berücksichtigt, davon gibt es allerdings in Emmerich ohnehin nur eine in der Innenstadt. Ebenfalls noch nicht eingezeichnet sind mögliche Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs – die Regelungen dafür sollen im Juli in Kraft treten – und ein 100-Meter-Schutzgürtel um sie herum.

Am 1. April tritt die Legalisierung in Kraft

Wir werden als Stadt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Schilder aufstellen, die Kifferbereiche ausweisen
Tim Terhorst - Sprecher der Stadt Emmerich

Mittlerweile sind es keine vier Wochen mehr, bis die Legalisierung kommt. Im Emmericher Rathaus jedenfalls sind bisher keine Vorbereitungen getroffen worden. Aus gutem Grund. Denn das Bundesgesetz geht am 22. März noch durch den Bundesrat, der allerdings nicht zustimmungspflichtig ist. Wegen der anstehenden Osterfeiertage sind dann noch vier Arbeitstage bis zum 1. April (Ostermontag). „Wir gehen zurzeit nicht davon aus, dass es bis dahin vom Land Ausführungsgesetze gibt“, erklärt Tim Terhorst, der die Kommunikation in der Emmericher Stadtverwaltung verantwortet, auf Nachfrage der NRZ.

Wer ist zuständig: Ordnungsamt oder Polizei?

Ohne diese konkretisierenden Ausführungen ist zum Beispiel überhaupt nicht klar, wer sich in der Praxis darum kümmern muss, dass Verstöße geahndet werden, wenn in den Schutzzonen doch Cannabis konsumiert wird. Also in diesem Fall, ob die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig ist.

Gesetz im Bundesrat

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Das durch den Bundestag verabschiedete Gesetz wird am 22. März noch vom Bundesrat beraten. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen. Die ursprünglichen Pläne wurden unter anderem von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen teils scharf kritisiert.

Selbst wenn die interaktive Karte zurzeit noch nicht vollständig ist und möglicherweise auch noch auf veralteten Daten basiert, visualisiert sie ganz gut, dass es Härtefälle geben wird. Denn die Jugendschutzgebiete enden teils mitten in einer Straße, so dass – rein theoretisch – ein Nachbar vor seiner Haustür einen Joint anzünden darf, während dies am Nebenhaus verboten ist.

Konsument muss selber prüfen

Hier ist dann jeder Cannabis-Konsument selbst gefordert, um zu überprüfen, ob er sich an einem Ort befindet, wo das Kiffen erlaubt ist. „Wir werden als Stadt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Schilder aufstellen, die Kifferbereiche ausweisen“, so Terhorst, der hier an die Bemühungen erinnert, den Schilderwald auf Stadtgebiet gezielt auszudünnen.

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