Emmerich. Die BGE hat Schulen, Hotels und Kunst im Blick. Und hat dazu in Emmerich eigene Ideen. Die gingen nun als Anträge an den Bürgermeister.
Die BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE) hat sich Gedanken zu Verbesserungen in verschiedenen Bereichen in der Stadt gemacht. Und diese nun in Form von Anträgen an den Bürgermeister gesendet, damit die Anträge möglichst bald in entsprechenden Gremien politisch beraten werden können.
So beantragt die BGE, notwendige Schönheitsreparaturen an den Toiletten für die Schüler des städtischen Gymnasiums schnellstmöglich durchzuführen. Im Einzelnen seien das vor allem neues Porzellan, Fliesenreparaturen, Farbanstriche und neue Trennwände zwischen dem Porzellan zu realisieren.
Renovierung des Haus im Park
Es solle kein Umbau an den Toiletten erfolgen, sondern der vorhandene Sanierungsstau in den nächsten zwei Jahren, das heiße „kurzfristig“ beseitigt werden. Damit sollen auch die immer wieder eintretenden Vandalismusschäden in Zukunft verhindert werden, denn diese hätten sicher eine Ursache. Das Abschließen von Toiletten könne aus Sicht der BGE nicht die Lösung sein.
Einen weiteren Vorschlag hat die BGE in Bezug auf die Galerie „Haus im Park“. Hier würde die BGE es begrüßen, dass in den Jahren 2024 und 2025 eine fach- und denkmalgerechte Reinigung sowie Sanierung der Galerie „Haus im Park“ durchgeführt wird. Dies betreffe im Wesentlichen die Fassade, das Dach, das Vordach (inkl. Traufe) und den Außenbereich des über die Stadtgrenzen hinaus bekannten historischen Gebäudes. Zudem beantragt die BGE auch, die Toilette und den Küchenbereich im Inneren des Gebäudes in Rücksprache mit dem Kunstverein Emmerich e.V. bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu modernisieren.
Stadt soll Bettensteuer prüfen
Des Weiteren hat sich die BGE mit dem Thema Bettensteuer beschäftigt. Hier würde die Bürgergemeinschaft gern einen Prüfantrag an die Verwaltung stellen. Im Rahmen der laufenden Überlegungen und Prüfungen zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts beantragt die BGE die verwaltungsseitige Prüfung zur Einführung einer neuen kommunalen Abgabe für Beherbergungsbetriebe, umgangssprachlich „Bettensteuer“, bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises.
Durch die zukünftige Einführung einer „Bettensteuer“ werde aus Sicht der BGE eine nachhaltige und spürbare Verbesserung der Einnahmesituation im kommunalen Haushalt erwartet, um die hochwertigen freiwilligen Leistungen im Bereich des Stadtmarketings und der touristischen Angebote zukünftig weiter aufrechterhalten zu können.
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