Kreis Kleve/Isselburg. Kirchenaustritte dauern je nach Wohnort unterschiedlich lange. Auch im Kreis Kleve sind gibt es große Unterschiede. Hier ein Überblick.

Wie lange dauert es, einen Termin für den Kirchenaustritt beim Amtsgericht zu bekommen? Darauf gibt es jetzt Antworten. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat nun für die Rechtsausschusssitzung im Düsseldorfer Landtag eine Übersicht zusammengestellt.

Daraus geht hervor, dass die Wartezeit am Amtsgericht Kleve mitunter 2,5 Monate beträgt. Glück hat, wer da in Emmerich oder Rees lebt und aus der Kirche austreten will. Denn in Emmerich müssen die Menschen nur zwei Wochen auf einen Termin warten. Allerdings: Regelmäßig gebe es aber auch Möglichkeiten, auf noch nicht belegte oder stornierte Termine kurzfristig aufzuspringen, so der Justizminister.

So viele Personen kümmern sich um den Bereich Kirchenaustritte

Nur zum Vergleich: Am längsten auf einen Termin zum Kirchenaustritt warten muss man am Amtsgericht Neuss. Mit 3,5 Monaten Wartezeit schlägt die Behörde die Wartezeiten an allen anderen Amtsgerichten in NRW. Gar keine Wartezeit gibt es zum Beispiel an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Werl, Lübbecke, Minden, Herne, Hagen, Lüdenscheid, Schwelm, Wetter, Lennestadt, Wipperfürth, Brakel, Delbrück, Höxter und Lippstadt.

Wie die Auflistung des Justizministers zeigt, ist auch die Personalausstattung für Kirchenaustritte höchst unterschiedlich an den Amtsgerichten: Im Amtsgericht Kleve sind insgesamt zehn Köpfe mit Kirchenaustritten befasst. In Emmerich sind es immerhin zwei. Wichtig: Der Kirchenaustritt ist immer beim Amtsgericht am Wohnsitz zu erklären.

So sieht es im Bereich Isselburg aus

Für den Bereich Isselburg ist übrigens das Amtsgericht Bocholt zuständig. Hier gibt es auch eine Wartezeit von 2,5 Monaten um einen Termin für den Kirchenaustritt zu bekommen. Vier Personen sind hier mit der Bearbeitung betraut. Wie die katholische Pfarrgemeinde St. Franziskus in Isselburg übrigens nun mitgeteilt hat, sind hier 2022 92 Personen aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Übrigens: Für die Erklärung des Austritts beim Amtsgericht oder bei einem Notar entsteht pro Person eine Gebühr in Höhe von 30 Euro. Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis (oder einen Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung), der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand sowie die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der ausgetreten wird, zudem Ort und Kirchengemeinde/Pfarrei der Taufe (wenn bekannt).