Emmerich. Der Schulausschuss Emmerich bespricht, wie es in Zukunft mit der Luitgardisschule in Elten weitergeht. Diese Maßnahmen sollen beschlossen werden
Der Schulausschuss der Stadt Emmerich befasst sich in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 7. Juni, 17 Uhr, in der Aula der Gesamtschule mit der Errichtung des Grundschulverbundes der Luitgardisschule Elten mit der St. Georg-Schule Hüthum ab dem 1. August 2023. Wie berichtet wurden zu wenige Kinder an der Eltener Schule angemeldet. Die Mindestgröße von 92 Schülern an der gesamten Schule wurde im Zuge der regulären Anmeldungen nicht mehr erreicht.
Die Hüthumer Schule wird der Hauptstandort, der als katholische Bekenntnisschule geführt werden und zwei Klassen pro Jahrgang vorhalten soll. Der Teilstandort Elten soll als Gemeinschaftsschule mit einer Klasse pro Jahrgang geführt werden.
Zu wenig Schüler? Das Schulgesetz sieht Maßnahmen vor
Aktuell zählt die Grundschule 93 Schüler – im Laufe dieses Schuljahres gab es zwei Zuzüge. Für das kommende Schuljahr liegen 13 Anmeldungen vor. 23 Viertklässler verlassen die Schule. Somit wird die Mindestgröße von 92 Schülern für die gesamt Schule deutlich unterschritten. Außerdem können die nötigen 16 Kinder für die erste Klasse nicht erreicht werden.
Entsprechend sind nach dem Schulgesetz schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. Diese müssen vor den Sommerferien bei der Bezirksregierung beantragt werden, damit im nächsten Anmeldeverfahren im Herbst für das Jahr 2023/24 eine Genehmigung vorliegt und die Eltern entsprechend informiert werden können. Der Rat soll dies also am 21. Juni beschließen.
Der Wunsch der Politik lässt sich nicht umsetzen
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Die Politik hatte im Mai beschlossen, Verwaltung und Lehrerschaft sollten nochmal versuchen, Lösungen zum Erhalt der Eigenständigkeit der Eltener Schule zu suchen. Allerdings, heißt es in der Ausschussvorlage, habe der Schulträger gar nicht die Möglichkeit, solche Maßnahmen von der Schule einzufordern. Dies sei der Schulaufsicht vorbehalten. Zudem erklärte Schulleiterin Anke Neubauer, dass das kleine Kollegium bis zu den Sommerferien voll ausgelastet sei und keine Konzepte zusätzlich erstellen könne.
Auch hat die Bezirksregierung eine weitere Duldung der Unterschreitung der Mindestgrößen ausgeschlossen habe. Die schulorganisatorische Maßnahme sei erforderlich, um den Schulstandort zu erhalten.