Emmerich. Der Begleitausschuss zur Aufarbeitung des Greensill-Falles in Emmerich tagte am Donnerstag erstmals. Tim Krebber (CDU) soll Vorsitzender werden.

Der Begleitausschuss zum Greensill-Fall hat sich am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Den Vorsitz soll Tim Krebber (CDU) übernehmen, diese Empfehlung muss der Rat in der Sitzung am 11. Mai ebenso noch bestätigten, wie Jan Ludwig (SPD) als dessen Stellvertreter.

Ansonsten ließ vor allem eine Aussage aufhorchen. Am Ende der Sitzung fragte Sigmar Peters (CDU), wann man mit der erneuten Beantwortung des Fragenkatalogs rechnen darf, den die CDU in der Ratssondersitzung als nicht ausreichend beantwortet befand. Bürgermeister Peter Hinze erklärte, dass er schon mit Dr. Matthias Reintjes, CDU-Fraktionschef, darüber gesprochen habe: „Ich habe mir die Niederschrift noch einmal angesehen. Es wird keine weiteren Ergänzungen geben.“

Kein Untersuchungsausschuss: Der Bürgermeister antwortet für die Verwaltung

Der Ausschuss ist in der minimal nötigen Größe zusammengestellt, der die politischen Kräfteverhältnisse gerecht darstellt: drei Vertreter der CDU, zwei der SPD, je einer für Grüne und BGE. AfD und FDP nur beratend.

Martina Lebbing, Leiterin Zentrale Dienste, ordnete den neuen Ausschuss noch einmal kommunalverfassungsrechtlich ein, wie der Bürgermeister es vergangene Woche schon tat. Es ist kein Untersuchungsausschuss, wie man ihn aus dem Landtag kennt: Auf kommunaler Ebene fehle dafür „die verfassungsrechtliche Legitimation“, so Lebbing. Der Bürgermeister beantwortet als Chef der Verwaltung Fragen. Es dürfen keine Verwaltungsmitarbeiter oder andere externe Personen „vorgeladen“ werden. Dem Ausschussvorsitzenden ist zudem Akteneinsicht zu gewähren.

Örtliche Rechnungsprüfung muss dem Ausschuss Auskunft in Sachen Greensill erteilen

Die Örtliche Rechnungsprüfung hat eine besondere Beziehung zum Begleitausschuss. Sie ist unabhängig und nicht weisungsgebunden, sondern untersteht dem Rat. Der Begleitausschuss hat ihr gegenüber einen Auskunftsanspruch im Bezug auf die Prüfungen im Fall Greensill.

Nach der Ratssitzung am 11. Mai wird wahrscheinlich Interimskämmerin Melanie Goertz wieder auf ihren alten Posten als Leiterin der Rechnungsprüfung zurück versetzt. Allerdings wird in der Ratsvorlage zu diesem Punkt auch erklärt, dass die Greensill-Prüfungen durch einen durch den Rat bestellten Prüfer erfolgen.

Hinze sagt Sigmund zu, Befangenheit anwaltschaftlich prüfen zu lassen

Joachim Sigmund (BGE) äußerte Bedenken: „Sind der Bürgermeister und die Kämmerin nicht befangen? Wenn ja, dann ergibt sich aus Sicht der BGE ein Mitwirkungsverbot.“ Martina Lebbing entgegnete: „Das ist kein Untersuchungsausschuss. Es gibt keinen Beschuldigten.“ Hinze ergänzte: „Wir lassen das noch einmal anwaltschaftlich prüfen.“ Und Sigmund stellte klar: „Ich verwahre mich dagegen, von Vorverurteilung zu sprechen.“

Melanie Goertz informierte den Ausschuss, dass die interne und externe Prüfung angelaufen sei. Die rechtliche Vertretung im Insolvenzverfahren wurde noch einmal dargelegt – darüber hatte die NRZ gestern berichtet. Goertz stellte klar, dass die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Maklern/Vermittlern nicht automatisch die Durchsetzung dieser Ansprüche bedeute: „Die Kommunen entscheiden, ob sie vor Gericht gehen, wenn das Rechtsgutachten vorliegt“, erklärte Goertz.

Juristische Vertretung kostet in zwei Jahren maximal 42.000 Euro

Der Greensill-Begleitausschuss ist in der minimal nötigen Größe zusammengestellt, die die politischen Kräfteverhältnisse des Rates gerecht darstellt: drei Vertreter der CDU, zwei der SPD, je einer für Grüne und BGE. AfD und FDP sind nur beratend vertreten.
Der Greensill-Begleitausschuss ist in der minimal nötigen Größe zusammengestellt, die die politischen Kräfteverhältnisse des Rates gerecht darstellt: drei Vertreter der CDU, zwei der SPD, je einer für Grüne und BGE. AfD und FDP sind nur beratend vertreten. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Ferner erklärte Goertz, warum noch einige Gebietskörperschaften sich nun nicht an der juristischen Sammelvertretung beteiligten – 17 Kommunen sind ja übrig geblieben: „Eine größere Städte und das Land Baden-Württemberg setzen auf ihre Haus- und Hof-Anwälte.“ Emmerich wird die juristische Vertretung in zwei Jahren maximal 42.000 Euro kosten. Sind Aspekte allein für Emmerich zu prüfen, so seien diese gesondert abzurechnen.

Absprachen zu weiteren Kosten nach den zwei Jahren gebe es nicht. Dann stelle sich auch die Frage: „Wirft man dem schlechten Geld noch gutes hinterher?“, so Goertz. Es könne auch sein, dass die Kommunen sich nach zwei Jahren neu orientieren und verbinden müssten, ergänzte Hinze.

Immer mehrere Beteiligte bei Finanztransaktionen der Stadt Emmerich

Sigmund wollte wissen, was denn die interne Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft koste. 180 Euro die Stunde, erklärte Hinze.

Albert Jansen (CDU) fragte, ob an den internen Abläufen bei der Billigung von Finanztransaktionen schon etwas geändert wurde: „Die interne Prüfung läuft und wird zeigen, ob was nicht in Ordnung ist oder ob es Verbesserungsvorschläge gibt“, erklärte der Bürgermeister. „Die Personen können also weiter in der Höhe abzeichnen?“, hakte Jansen nach, der daran erinnerte, dass es auch darum gehe, Mitarbeiter zu schützen. Goertz versicherte, dass man ein standardisiertes, von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüftes Verfahren anwende. Laut Dienstanweisung gehe sowas immer durch mehrere Hände: „Das ist keine Emmerich-Besonderheit.“