Emmerich. Über den Denkmalschutz wird aktuell in Emmerich diskutiert. Es gibt drei Möglichkeiten, wie ein Objekt in die Denkmalliste eingetragen wird.

Über den Denkmalschutz wird ganz aktuell in Emmerich diskutiert. Die Konstellation, wenn Interessen von Denkmalschützern und Eigentümern kollidieren, beherbergt Sprengstoff. Doch wie funktioniert es eigentlich in der Praxis, dass ein Objekt auf die Denkmalliste gesetzt wird.

Drei verschiedene Möglichkeiten

Grundsätzlich gibt es bisher drei Möglichkeiten, wie ein Objekt auf die Denkmalliste gelangen kann. „Zum einen können die Eigentümer Anträge stellen, wenn sie meinen, ihr Gebäude ist architektonisch besonders, hat mit der Ortsgeschichte zu tun, hat irgendein Herausstellungsmerkmal, so dass man sagt, man stellt einen Antrag. Und dann wird das geprüft“, berichtet Wiebke van Meegen von der Stadt Emmerich. Hier kommt dann die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Emmerich in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ins Spiel.

Andererseits kann auch die Stadt sagen, dass sie entsprechende Objekte ins Auge fasst. Die dritte Möglichkeit ist, dass gleich der Landschaftsverband mit seinen wissenschaftlichen Referenten Objekte anschaut und dann den Antrag stellt, diese Objekte in die Denkmalliste einzutragen.

Kriterien müssen erfüllt werden

Eben diese dritte Variante ist dann auch beim Dachziegelwerk Alphons Meyer in Vrasselt eingetreten, um dessen Eintragung in die Denkmalliste eine politische Diskussion aktuell geführt wird (die NRZ berichtete). „Da hat man sich das gemeinschaftlich mit dem LVR angeguckt, weil meistens auf diesen Terminen jemand von der Stadt mitgeht, einfach auch als örtlicher Ansprechpartner“, so van Meegen.

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Nach den vorgenommenen Besichtigungen in dem Dachziegelwerk sind die wissenschaftlichen Referenten dann zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um ein Denkmal handelt, das auch die entsprechenden Kriterien erfüllt. In diesem Fall liegt der Fokus aus wissenschaftlicher Sicht auf der Dachziegelproduktion, die ein wichtiger Teil der niederrheinischen Handwerks- und Industriegeschichte ist. „Das wird dort sehr deutlich abgebildet“, sagt van Meegen.

Behörden sind die Hände gebunden

Wenn die Feststellung im Raum stehe, dass die Kriterien für ein Denkmal erfüllt sind, dann müsse man es auch eintragen. „Da kommt man gar nicht raus als Behörde. Das ist eine vom Land vorgegebene gebundene Entscheidung“, so Wiebke van Meegen.

Grundsätzlich sei es möglich, dass ein Eigentümer gegen eine Eintragung in die Denkmalliste klagen könne. Aber dabei werde nur geprüft, ob die festgestellten Kriterien auch tatsächlich zutreffend sind. Das bedeutet: Als Eigentümer müsste man beweisen, dass das wissenschaftliche Gutachten, das die Stadt, oder im Fall Ziegelei Meyer der Landschaftsverband, bearbeitet hat, nicht zutrifft.

Keine enteignende Wirkung nach dem Grundgesetz

Klagen gegen die Eintragung kamen in der Vergangenheit in Emmerich selten vor. Der Erfolg einer Klage ist ebenfalls sehr rar, da eine Eintragung als Denkmal eben keine enteignende Wirkung nach dem Grundgesetz habe, heißt es von Seiten der Denkmalbehörde. „Alle weiteren Belange, die mit der Eintragung in die Denkmalliste einhergehen, auch die Folgen und Verhältnisse für den Eigentümer, überprüft man dann danach“, stellt van Meegen klar.

Tragfähige Lösung für beide Seiten finden

Manchmal gelten auch nur Teile eines Objekts als Denkmal, wie etwa der Torbogen am Haus der Familie.
Manchmal gelten auch nur Teile eines Objekts als Denkmal, wie etwa der Torbogen am Haus der Familie. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Deswegen gibt es eine Zweizügigkeit. Erst wird das Objekt eingetragen. Dann wird geprüft, welche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen? Wie kann das Baudenkmal durch den Eigentümer weitergenutzt werden? Kann der Eigentümer vielleicht auch Teile seiner Anlage beseitigen unter gewissen Umständen? „Da würde man dann zum einen den öffentlichen Belang des Denkmalschutzes prüfen, etwa wie wertvoll ist das Objekt für die Geschichte, für die Produktion, für das Handwerk, was dort war“, erläutert Wiebke van Meegen. „Gleichzeitig wird dem dann tatsächlich gegenübergestellt, welche wirtschaftlichen Interessen hat der Eigentümer, welche sonstigen Belange hat der Eigentümer. Das gilt es dann abzuwägen, um eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden.“

>> Rund 100 Baudenkmäler gibt es in Emmerich

So unterschiedlich die Gründe für die Eintragung sind, so verschieden sind dann auch die rund 100 Baudenkmäler, die es in Emmerich gibt. Von den das Stadtbild prägenden Sakralbauten geht es über alte Guts- oder Herrenhäuser weiter zur Jugendstilvilla bis zum historisch bedeutsamen Bauwerk. Dabei spielt keine Rolle, ob ein Objekt der öffentlichen Hand gehört oder in Privatbesitz ist. Auch die Vollständigkeit oder der Erhaltungsstand des Gebäudes ist nicht wichtig.

Im Jahr 2020 wurden in Emmerich drei Objekte neu eingetragen – zwei Baudenkmäler und ein Bodendenkmal. Im Jahr 2019 kamen zwei Bodendenkmäler neu hinzu. In diesem Jahr ist geplant, dass neben der Ziegelei noch ein Bodendenkmal in die Liste neu aufgenommen wird.