Emmerich. Das Dachziegelwerk Alphons Meyer in Vrasselt soll in die Denkmalliste aufgenommen werden. Doch der Fachausschuss hat Beratungsbedarf angemeldet.

Es muss kein Adelssitz sein. Es muss keine opulente Burg sein. Es muss nicht mal besonders schön sein. Über 100 unterschiedliche Gebäude oder Objekte haben es auf die Denkmalliste der Stadt Emmerich geschafft. „Ein Denkmal muss auch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein“, erläutert Wiebke van Meegen, im Emmericher Rathaus zuständig für Denkmalschutz und -pflege.

Letzter Panneschoppen seiner Art am Niederrhein

Nun soll es einen Neuzugang für die Denkmalliste geben. Das Dachziegelwerk Alphons Meyer an der Reeser Straße in Vrasselt wurde von den Experten des Landschaftsverbands Rheinland als schützenswert eingestuft, da „es sich um den letzten zum Zeitpunkt der Begutachtung noch in Betrieb befindlichen niederrheinischen Panneschoppen, also ein auf traditionelle Fertigungstechniken zurückgehendes Ziegelwerk in Familienbesitz“ handele.

Das Ziegelwerk sei damit eines der letzten erhaltenen Zeugnisse des die Region des Niederrheins spätestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts und bis weit nach dem Zweiten Weltkrieg prägenden Handwerks- und Wirtschaftszweigs, das auf tradiertem Wissen um die Tonverarbeitung beruht und eng mit der Industrialisierung auch über die Region Niederrhein hinaus verbunden ist.

Wörter wie „Enteignung“ und „Wertevernichtung“ fallen im Ausschuss

Um in die Denkmalliste der Stadt eingetragen zu werden, bedarf es aber noch einer formellen Zustimmung durch die Politik. In diesem Fall des Ausschusses für Stadtentwicklung. Dort gab es dann kontroverse Diskussionen. Wörter wie „Enteignung“ und „Wertevernichtung“ fielen.

Auf Wiedervorlage am 8. Juni

Schlussendlich meldete die Politik noch Beratungsbedarf an, so dass der Tagesordnungspunkt auf der nächsten regulären Sitzung am 8. Juni erneut diskutiert wird.

Allerdings machte Jens Bartel, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung im Emmericher Rathaus, den Ausschussmitgliedern klar, dass weder die Stadt noch die Politik in diesem Fall über einen großen Spielraum verfügen.

„Auch wenn durch den Ausschuss keine Feststellung erfolgt, sind wir gesetzlich dazu gezwungen, das Objekt auf die Denkmalliste eintragen zu lassen“, konkretisiert Stadtsprecher Tim Terhorst.

Betriebsaufgabe Ende März

Zum Hintergrund: Aufgrund der geplanten Betriebsaufgabe Ende März 2021 wurde die vorläufige Unterschutzstellung der Anlage gegenüber dem Eigentümer angeordnet.

Eine Eintragung in die Denkmalliste bedeutet, dass eine Umnutzung oder Veränderung der Gebäude genehmigungspflichtig wäre. „Man muss dann quasi einen denkmalpflichtigen Bauantrag für viele Sachen stellen“, so Wiebke van Meegen, die aber auch betont, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden nichts von Amts wegen diktiert werden kann, was diese etwa aus finanziellen Gründen gar nicht leisten können.

Abwägung der Interessen

„Natürlich muss man immer die Interessen des Eigentümers mit den Interessen der Denkmalpflege abwägen“, erklärt van Meegen. „Wenn ein Eigentümer sein Objekt im Sinne des Denkmalschutzes erhält, kann er Instandhaltungsmaßnahmen einmal steuerlich geltend machen. Gleichwohl kann er sich auch um kommunale Fördergelder oder Landesmittel bemühen, so dass man die Kosten anteilig trägt, die für die Sanierung entstehen.“

>> Die Denkmalliste der Stadt Emmerich

Ungefähr 100 Baudenkmäler sind in der Denkmalliste der Stadt Emmerich aufgenommen worden. Hinzu kommen noch 20 Bodendenkmäler sowie ein bewegliches Denkmal und ein Denkmalbereich.

Das bewegliche Denkmal ist ein so genannter Lettner aus der St. Martini-Kirche. Dieser Raumtrenner aus Stein wurde Anfang des 19. Jahrhunderts abgebrochenen und bei Ausgrabungsarbeiten in den 1980er-Jahren wiederentdeckt. Bei dem eingetragenen Denkmalbereich handelt es sich um die besondere Ortsstruktur von Elten.