Emmerich. Leiharbeiter: Runderlass des Innenministeriums spiegele für die Stadt Emmerich die aktuelle Rechtslage wider. Indizien vor Gericht nachzuweisen.
Wird die Stadt Emmerich nun eine Nutzungsänderung für alle 32 Leiharbeiter-Sammelunterkünfte in Emmerich einfordern? Die Stadt Kleve wird dies für alle ihre 29 Immobilien dieser Art tun. Aus den Sammelunterkünften sollen Beherbergungsbetriebe werden, für die hohe bauliche Auflagen zu erfüllen sind. Die Stadt Emmerich betrachtet die Lage jedoch zurückhaltender, will hier vor allem juristisch sattelfest agieren.
Grundlage ist ein Runderlass des Innenministeriums vom 4. August. „Der Erlass beinhaltet für uns nicht viel Neues“, sagt Stadtsprecher Tim Terhorst. Denn schon länger befasse man sich intensiv mit dem Thema und lote die Möglichkeiten aus. Der Erlass spiegele die aktuelle Rechtslage wider. Durch die Corona-Pandemie seien alle Immobilien auch baurechtlich näher betrachtet worden. „Zum Teil haben wir Nutzungsänderungen gefordert. Zum Teil haben wir die Nutzung als Sammelunterkunft auch untersagt“, so Terhorst.
Erlass nennt nur Indizien, die auf Beherbergungsbetrieb hinweisen
Aber letztendlich müssten in jedem Einzelfall auch Nachweise erbracht werden: „Das ist nicht ganz einfach. Das ist Sisyphusarbeit“, erklärt der Stadtsprecher. Der Erlass nenne mögliche Indizien, die darauf hinweisen könnten, dass es sich um einen Beherbergungsbetrieb handele. Etwa wenn Personen gemeinsam untergebracht sind, die weder verwandt miteinander sind, noch ein privates Verhältnis haben. Aber dies gerichtsfest nachzuweisen, sei schwierig. Auch habe die Stadt nicht ohne weiteres die Möglichkeit, Arbeitsverträge einzusehen, die eine Leiharbeiter-Vermietung belegen würden.
Die Stadt Emmerich hat schon ihre Erfahrungen gemacht: „Es gibt durchaus Klagen gegen solche Entscheidungen. Bei einer Nutzungsuntersagung zum Beispiel will das Gericht schon die Gründe belegt sehen.“ Das Einfordern eines Nutzungsänderungsantrages sei das eine, aber dass dies erforderlich ist, sei eben auch nachzuweisen.
Umzüge sind nicht so leicht nachzuweisen
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Ähnlich sieht’s bei der Frage der Meldepflicht aus. Das NRW-Innenministerium hat am 1. Juli in einem Brief an die Bezirksregierung klargestellt, dass die Meldepflicht bei einer Behörde nach einem Umzug bereits nach zwei Wochen besteht. Es gebe zwar die Ausnahme-Möglichkeit, dies für drei Monate auszusetzen, aber bei bestehenden Zweifeln kann die Stadt die Meldung vorher einfordern.
Auch hier sagt Tim Terhorst: „Das ist nicht neu. Man kann dies einfordern.“ Aber dann gehe es erneut darum, die Zweifel zu belegen, intensiv zu kontrollieren und rechtssicher nachzuweisen, dass hier tatsächlich ein Umzug stattgefunden hat. Nicht so einfach.
Behörden verzeichnen erste Erfolge
Nichtsdestotrotz sei erfreulich, so Terhorst, dass das Land NRW die Bereitschaft zeige, etwas zu unternehmen. Insgesamt zeige das Agieren der Behörden Wirkung: „Erste Zeitarbeitsfirmen ziehen sich aus Emmerich zurück.“ Inzwischen habe man es nur noch mit einer größeren Firma zu tun, der Horizon Group: „Das macht die Kommunikation leichter“, sagt Terhorst.
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