Emmerich. Die Politik hat den Planungswettbewerb zur Umgestaltung Geistmarkt und Kleiner Löwe in Emmerich gebilligt. Viele Fragen waren zu klären.

Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in Emmerich die Wettbewerbsauslobung zur Neugestaltung des Geistmarktes und des Kleinen Löwen in Emmerich verabschiedet. „Wir haben ein spannendes Projekt vor uns“, sagte Jens Bartel, Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung bei der Stadt. Wie berichtet sollen die Einfallstore zur Innenstadt aufgewertet werden.

In dem Planungswettbewerb können Architektenbüros ihre Vorschläge einreichen, wie in Zukunft diese neuralgischen Orte gestaltet werden sollen. Drei Büros werden durch die Stadt beauftragt, um sicher zu stellen, dass ausreichend Teilnehmer dabei sind. Aus weiteren Bewerbern werden bis zu fünf Teilnehmer ausgelost. Die Öffentlichkeit wird breit beteiligt und kann Anregungen einbringen. 70 Prozent der Wettbewerbskosten werden durch Fördermittel zu bestreiten sein.

Baumaßnahmen frühestens 2021

Matthias Reintjes, CDU-Fraktionschef, hatte eine Frage zum Zeitplan: „Die Vergabe an den Sieger steht für April 2020 im Plan. Wird dann auch sofort gebaut?“ Noch nicht, wie Jens Bartel erklärte: „Wir wollen im September 2020 den Förderantrag stellen.“ Mit einer Zusage sei im Frühjahr 2021 zu rechnen, dann könne gebaut werden.

André Spiertz (BGE) äußerte Zweifel am eng gesteckten Zeitplan aus Sicht der Bewerber-Büros. Doch Bartel beruhigte: „Sie müssen eine grobe Vision einreichen. Etwas mehr als ein Vorentwurf. Damit man sich ein Bild machen kann, wie es später aussehen könnte. Die Büros sind reichlich erfahren in Wettbewerbsbeiträgen. Das kriegen die hin.“

Kaßstraße für den Verkehr öffnen? Soll im Wettbewerb beantwortet werden

Der Geistmarkt in Emmerich soll anders genutzt werden. Weniger Parkplätze könnten es werden.
Der Geistmarkt in Emmerich soll anders genutzt werden. Weniger Parkplätze könnten es werden. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Gerd Bartels (UWE) stolperte über die offene Frage, ob die Kaßstraße bis zur Gaemsgasse für den Verkehr geöffnet werden soll: „Da gab es doch einen Antrag?!“ Von CDU und BGE. Ob dieser links liegen gelassen wurde? Aber Bartel drehte den Spieß um: „Wir haben angekündigt, die Frage im Rahmen dieses Wettbewerbs zu beantworten.“ Ferner erinnerte er an die Fördermittelbindung der Kaßstraße bis 2026. Öffne man die Straße für den Verkehr vorher, müssten Fördermittel zurückgezahlt werden.

Johannes ten Brink (CDU) fragte, ob die verkehrlichen Auswirkungen der Umgestaltungen untersucht würden. „Das lassen wir gezielt offen. Wir lassen den Büros so mehr Freiheiten. Sie müssten die Änderungen schlüssig darlegen“, antwortete Bartel.

Ten Brink regte zudem an, sich die Umgestaltung des Rathaus-Vorplatzes in Voerde mal anzusehen: „Es ist ein sehr gelungener Mix aus Parken und Grünflächen entstanden. Der Platz ist beispielhaft.“

>> Geringfügige Änderungen am Neumarkt beschlossen

Der Ausschuss hat die geringfügige Änderung des Bebauungsplanes für das Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt gebilligt. Wie berichtet mussten die Sortimentsgrößen angepasst werden, nachdem sich die Handelsansiedlungen geändert hatten. Edeka Brüggemeier wird bekanntlich Anker-Mieter. Zwei weitere Untermieter muss Edeka noch final an Land ziehen. Etwa für einen Drogeriemarkt oder einen Zoofachhandel passten die alten Bestimmungen nicht. „Wir haben jetzt eine sehr flexible Sortimentsgestaltung“, befand Jens Bartel.

Neben dem Nonfood-Discounter Action waren bisher der Drogeriemarkt Rossmann und ein Zoofachmarkt im Gespräch. Das Gerücht, dass Action als möglicher Untermieter nicht mehr zur Verfügung stehe, wollte Edeka nicht bestätigen. Auf Nachfrage der NRZ erklärt Edeka, dass die Gespräche aktuell noch laufen: „Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine weitere Details bekannt geben“, so Sprecherin Simone Erkens.

Sortimentsliste ist unbedenklich

Ein Gutachten zu den Verkehrsflüssen komme zu dem Ergebnis, dass durch die Änderungen bei der Ansiedlung keine zusätzlichen Schallimmissionen zu erwarten seien, ergänzte Bartel. Drei Gutachten bestätigten zudem, dass die neue Sortimentsliste unbedenklich sei. Geringfügig geändert wurden etwa Werbeanlagen und Fensterzuschnitte.