Emmerich. . Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmte mit großer Mehrheit für eine Änderung der Sortimentsgrößen. Keine Neubewertung des Steintorgeländes.
Um den Neumarkt nach den Vorstellungen des Investors Josef Schoofs realisieren zu können, müssen die baurechtlichen Grundlagen angepasst werden (wir berichteten). Der Emmericher Ausschuss für Stadtentwicklung hatte am Dienstagabend über die Änderung des Bebauungsplanes zu befinden.
Konkret geht es um die Zusammensetzung der zulässigen Verkaufssegmente. Der angedachte Lebensmittelmarkt ist mit dem heutigen Planungsrecht vereinbar, für den Drogeriemarkt und den Zoofachhandel müssen allerdings die Verkaufsflächenobergrenzen geändert werden. Ohne große Diskussion stimmte der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit für die Änderungen.
Lebensmittel, Drogerie, Zoohandel für den Neumarkt
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Die Gesamtverkaufsfläche wird sich nicht ändern, sie bleibt bei 2900 Quadratmetern. Der Lebensmittelmarkt inklusive Bäcker wird 1380 Quadratmeter umfassen, der Zoofachmarkt kommt mit 550 Quadratmetern aus und für einen angedachten Drogeriefachmarkt stünden 750 Quadratmeter zur Verfügung. In dem bislang geltenden Bebauungsplan sind für Drogerieartikel nur 640 Quadratmeter vorgesehen.
SPD, CDU und Grüne waren mit den Vorschlägen einverstanden. BGE und UWE äußerten sich kritisch. Christoph Kukulies (AfD) sagte, er fühle sich von der Verwaltung „am Nasenring vorgeführt“. Und auch die BGE betonte: „Wir sind der Meinung, dass der Durchführungsvertrag zu ändern ist. Wir werden uns einer Änderung des Bebauungsplanes nicht anschließen“, sagte Maik Leypoldt.
Verwaltung wünscht keinen Einzelhandel am Steintor
Diskutiert wurde auch über die Zukunft des Steintorgeländes. Die BGE möchte, dass diese Fläche nicht dauerhaft brach liegt. Maik Leypoldt regte eine erneute Analyse für das Gelände an, um es künftig dem Kernbereich der Innenstadt zuordnen zu können. Die Stadtverwaltung lehnt dies mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept ab. Der Beigeordnete Stefan Wachs sagte: „Einzelhandel auf dieser Fläche zuzulassen, würde eine Schwächung des zentralen Versorgungsbereiches bedeuten.“
Steintorgelände dürfe nicht dauerhaft brach liegen
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Dieses Argument lehnt die BGE ab: Vielmehr habe man bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes die Steintorfläche gar nicht betrachtet. „Das Einzelhandelskonzept ist ein Schutzkonzept für den Neumarkt“, ärgert sich Leypoldt. Er las einen Brief von Investor Schoofs vom 30. Juli 2017 vor, in dem er den Ratsmitgliedern mitgeteilt habe, dass er nicht am Neumarkt investieren werde, wenn eine Bebauung am Steintor oder auf dem ehemaligen Opel-Gelände zugelassen werde.
Mit vier Gegenstimmen wurde eine Neubewertung des Steintorgeländes abgelehnt.