Emmerich. . Nach dem NRZ-Bericht über die Entgasung von Rhein-Binnenschiffen sollen jetzt europaweit Regelungen getroffen werden. Pilotprojekt in Emmerich?

Die deutsche Bundesregierung strebt eine einheitliche europäische Lösung zur ordnungsgemäßen Entgasung von Binnenschiffen an, die Benzolgemische transportieren. Dies geht aus Antworten der Bundesregierung hervor. Die Grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer, Claudia Müller und Steffi Lempke hatten im Zusammenhang mit der NRZ-Berichterstattung „Entgast wird während der Fahrt“ 15 Fragen an die Regierung gestellt.

Bundesumweltamt: 422 illegale Entgasungen im Jahr

Wie berichtet gibt es in Deutschland keine Anlagen, in denen Tankschiffe ordnungsgemäß ihre Restgase absaugen lassen können, obwohl das freie Ventilieren verboten ist und nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist. Aufgrund fehlender Anlagen pusten die Binnenschiffer ihre Fracht ungefiltert in die Umwelt. Die Bezirksregierung teilt der Grünen Politikerin Ute Sickelmann mit, dass seit 2013 nur eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist.

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Nach Angaben eines Berichtes des Bundesumweltamtes müsse man von 422 illegalen Entgasungen im Jahr ausgehen. Zur Einordnung: In einem durchschnittlichen Binnenschiff mit 4000 Tonnen Kraftstoff können 200 Tankstellen beliefert werden. Eine richtige Datenbasis gibt es aufgrund mangelhafter Kontrollen allerdings nicht.

Die Überwachung ist Ländersache

Wie den Antworten der Bundesregierung zu entnehmen ist, wissen die verantwortlichen Stellen um diese Problem und sie bestätigen auch, dass es in Deutschland derzeit keine Anlagen zur Entgasung von Binnenschiffen gibt. Die Zuständigkeit für die Überwachung einer sachgemäßen Entgasung liege bei den Ländern, stellt die Bundesregierung klar.

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Nach NRZ-Recherchen wurde deutlich, dass sich bislang weder das Landesumweltamt noch die Bezirksregierung Düsseldorf für dieses Thema zuständig fühlte, bzw. dieses Thema bearbeitet wurde. Kontrolliert werden Binnenschiffer von der Wasserschutzpolizei. Aber auch über die Intensität der Kontrollen liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.

Das CDNI-Abkommen soll erweitert werden

Eine ordnungsgemäße Entgasung soll jetzt von den europäischen Staaten Belgien, Frankreich, Schweiz, Luxemburg und Deutschland gemeinsam geregelt werden. Das bestehende Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Binnenschifffahrt (CDNI) soll entsprechend erweitert werden, so die Bundesregierung.

Allerdings ist den Antworten zu entnehmen, dass bereits seit 2013 über das Übereinkommen geredet wird. Im Juni 2017 habe man ein stufenweises Entgasungsverbot beschlossen: „Entsprechende Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten werden im Gesetz vorgesehen. So ist eine Entgasungsbescheinigung vorgesehen, in der die Schifffahrt und die Industrie bestätigen müssen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind“, schreibt die Bundesregierung.

Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung dieses Abkommens liegt beim Bundesverkehrsministerium. Die Regierung sieht die Chance, dass künftig „95 Prozent der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Vertragsgebiet vermieden“ werden können. Dies sei „ein großer Schritt zur Entlastung der Umwelt und zum Klimaschutz“.

>> PILOTPROJEKT IN EMMERICH?

Auch die Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks (SPD) hat vier Fragen an die Bundesregierung gestellt. Darin teilt man ihr mit, dass die Ratifizierung des CDNI-Abkommens im nächsten Jahr erfolgen soll. Möglicherweise muss dann auch das Bundesimmissionsschutzgesetz angepasst werden.

Die Regierung schreibt außerdem an Dr. Barbara Hendricks: „Eine Diskussion über die Notwendigkeit eines Pilotprojektes zur Messung von Schadstoffen (zum Beispiel auf dem Stadtgebiet von Emmerich) sollte auf den Zeitpunkt nach der Ratifizierung des CDNI 2018 verschoben werden.“