Duisburg-Friemersheim. Ein Blitzer-Anhänger auf der Reichsstraße in Friemersheim sorgt für Verwunderung: Ihm fehlen Zulassungs- und TÜV-Plakette. Ist das erlaubt?

Seit die Gaterwegbrücke in Rheinhausen gesperrt ist, setzt die Duisburger Stadtverwaltung vermehrt auf Tempokontrollen. Dafür ist auch seit dem 24. Juli 2023 ein Blitzer-Anhänger im Einsatz, der an unterschiedliche Standorten in Rheinhausen steht. So stand er bereits auf der Moerser Straße, mittlerweile auf der Reichsstraße in Friemersheim.

In sozialen Netzwerken sorgt die graue Box für Diskussionen: Der Anhänger hat zwar ein Kennzeichen, es fehlen jedoch Zulassungs- und TÜV-Plakette. Ist das erlaubt? Und sind Blitzer-Fotos so überhaupt gültig?

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Wer hofft, dass er wegen der fehlenden Plaketten um einen Bußgeldbescheid herumkommt, wird enttäuscht: „Die Blitzerfotos haben die gleiche Gültigkeit wie die durch stationäre Blitzanlagen erfassten Lichtbilder“, erklärt Sebastian Hiedels als Sprecher der Stadtverwaltung.

Blitzer-Anhänger in Duisburg: Warum hat er ein alternatives Kennzeichen?

Der Anhänger sei trotz fehlender Plakette ordnungsgemäß zugelassen. „Bei dem angebrachten Kennzeichen handelt es sich um eine zusätzlich angebrachte Kopie des Originalkennzeichens, welches beim Anhänger hinterlegt ist“, so Hiedels weiter. Das soll den Blitzer vor Vandalismus und Diebstahl schützen. „Bei der Inbetriebnahme des Anhängers zur Verlegung an andere Standorte wird das originale Kennzeichen angebracht.“

Seit der Sperrung der Gaterwegbrücke steht der Blitzer-Anhänger an diversen Stellen in Duisburg-Rheinhausen.
Seit der Sperrung der Gaterwegbrücke steht der Blitzer-Anhänger an diversen Stellen in Duisburg-Rheinhausen. © Funke Foto Services | Diego Tenore

Der Blitzer-Anhänger werde zur Überwachung des fließenden Verkehrs eingesetzt und damit als „teilstationäre Überwachungseinrichtung“ genutzt. „Die Anbringung des einfachen Kennzeichens ist somit ausreichend zur Identifizierung bei behördlichen Abfragen.“ Heißt: Für die private Nutzung von Fahrzeugen gilt diese Vorgehensweise nicht. Ein privates Fahrzeug abstellen und ein anderes Kennzeichen anbringen, sei nicht erlaubt.