Duisburg. Autos überragen schmale Parkplätze und blockieren Gehwege in Duisburg. Das behindert Fußgänger und Rollstuhlfahrer. So handeln die Kontrolleure.

Parkende Autos versperren Fußgängern in Aldenrade täglich den Bürgersteig an der Kurfürstenstraße (wir berichteten). Das sei längst zum Problem für Eltern mit Kinderwagen und Senioren mit Rollatoren geworden, findet die Walsumer Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung sieht die Stadtverwaltung in der Pflicht, ausreichend Bewegungsspielraum für Fußgänger zu gewährleisten. Denn die Autos, die sich den Gehweg erobern, seien nicht nur für Eltern und Senioren ein Hindernis und Ärgernis, sondern vor allem für die Rollstuhlfahrer, die dort in der Wohnstätte für behinderte Menschen leben. Doch die Verkehrsfachleute im Rathaus schätzen die Situation gegenüber unserer Redaktion anders ein als die Lokalpolitiker.

Zwar räumt die Stadt ein, dass die fraglichen Parkbuchten an der Kurfürstenstraße selbst für die meisten Kleinwagen zu schmal sind. Warum die Parkplätze aber damals so angelegt wurden, diese Details seien nicht mehr bekannt, antwortet Stadtsprecher Malte Werning auf Nachfrage. Die städtischen Experten vermuten, dass die Parkbuchten so schmal eingezeichnet wurden, „um alle Verkehrsteilnehmer“, also „Fußgänger, parkende Autos und fließenden Verkehr“, zu berücksichtigen.

Duisburger Verkehrskontrolleure sind an der Kurfürstenstraße größtenteils kulant

Grundsätzlich akzeptiert die Stadt, dass Autos dort die Parkmarkierungen überschreiten und auf den Gehweg ragen. Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert die Parkplätze an der Kurfürstenstraße wie beim „einhüftigen Gehwegparken“. Wenn also Autos teils auf dem Bürgersteig und teils auf der Straße stehen. Aber: „Wir betrachten hierbei den verbleibenden Raum für die Fußgänger“, erläutert Malte Werning. Eine Situation, wie sie oben auf dem Foto dieses Artikels eingefangen ist, „würden wir in Anbetracht der kleinen Parkplatzmarkierungen dulden“.

Dass Autos in dieser Weise die Parkbuchten überragen, ist für die Stadt Duisburg noch akzeptabel. Sollten Autofahrer aber den Gehweg noch stärker verengen, droht ein Verwarngeld.
Dass Autos in dieser Weise die Parkbuchten überragen, ist für die Stadt Duisburg noch akzeptabel. Sollten Autofahrer aber den Gehweg noch stärker verengen, droht ein Verwarngeld. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Sofern allerdings geparkte Wagen den Gehweg weiter verengen, sind 15 Euro Verwarngeld fällig. Geahndet wird damit, wie es umständlich im Amtsdeutsch heißt, die „Missachtung der Parkflächenmarkierung (mit Behinderung)“. Es gibt allerdings keine Hinweisschilder, die Autofahrer auf die derzeit gelebte Praxis der Kontrolleure hinweisen. Somit dürften nur Ortskundige aufgrund ihrer Erfahrung davon wissen.

Lösung für den Parkplatzstreit? Verkehrsplaner haben zwei Vorschläge

Wie aber kann diese unbefriedigende Verkehrssituation gelöst werden? Wie kann – neben regelmäßigen Kontrollen – sichergestellt werden, dass künftig Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer an parkenden Wagen vorbeikommen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen?

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„Konkrete Pläne für die Kurfürstenstraße gibt es bislang nicht“, schickt Werning vorweg. Sofern keine Parkplätze verschwinden sollen, lasse sich „aus rein verkehrsplanerischer Sicht“ das Problem ohne einen Umbau der Straße nur lösen, indem die Wagen einhüftig parken. Die Alternative: Autos dürfen am Fahrbahnrand parken, sodass sie gar nicht mehr auf dem Gehweg stehen. Beide Varianten verengen die Fahrbahn und gehen zulasten des fließenden Verkehrs.

Bei beiden Ansätzen handelt es sich jedoch nur um grundsätzliche Überlegungen. Ohne zuvor den Gesamtzustand der Kurfürstenstraße überprüft zu haben und das verfügbare Budget zu kennen, möchte die Verwaltung nicht darüber spekulieren, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich infrage kommen.

>> Zwei unterschiedliche Leitfäden für Parkplätze

  • Die Größe von Parkplätzen regeln in Duisburg derzeit die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR 2023). Nach aktuellem Stand unterscheiden sich die angegebenen Maße der beiden Leitfäden aber untereinander „Das liegt daran, dass die EAR mit der neusten Ausgabe aus dem Jahr 2023 schon aktualisiert wurde und die RASt noch in der Fassung von 2006 angewendet wird“, erläutert Stadtsprecher Malte Werning.
  • Bereits bestehende Straßen (wie die Kurfürstenstraße) bleiben von diesen aktuellen Regeln unberührt, bis sie umgebaut werden.