Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat die Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe beim Hamborner Kinderkarnevalszug 2023 eingestellt. Die Gründe.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung beim Hamborner Kinderkarnevalszug 2023 eingestellt. Das geht aus einer Antwort der NRW-Landesregierung auf eine erneute sogenannte Kleine Anfrage der AfD zu dem Thema im Landtag hervor.

Zur Erinnerung: Mädchen in Marxloh sollen beim Umzug am Tulpensonntag 2023 sexuell belästigt worden sein sollen, darunter Duisburgs Kinderprinzessin und Tanzmariechen. So sollen Gruppen von jungen Männern unter anderem Mädchen unter dem Rock gegriffen, die Höschen fotografiert und gefilmt sowie die jungen Karnevalistinnen sexuell beleidigt haben.

Duisburger Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen zu vermeintlichen sexueller Übergriffe ein

Diese Vorwürfe sind den Behörden erst in diesem Jahr bekannt geworden. Die Belästigungen haben die Zugverantwortlichen der 1. Große Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß Hamborn-Marxloh als ein Grund angegeben, den Kinderkarnevalszug nicht mehr durch Marxloh laufen zu lassen. Viele mitwirkende Vereine sollen nach mutmaßlichen sexuellen Übergriffen mit einem Boykott gedroht haben, sollte die Strecke 2024 erneut am Pollmannkreuz vorbeiführen. Die Polizei Duisburg hatte auf Nachfrage der Redaktion mitgeteilt, dass ihr derartige Vorfälle trotz hoher Präsenz nicht bekannt seien. Auch hätte es 2023 keine Anzeigen in diese Richtung gegeben.

Aus der aktuellen Anfrage geht hervor: Das ist bis heute so geblieben. „Strafanzeigen hinsichtlich konkreter Vorfälle sind nicht erstattet worden, sodass weder Geschädigte noch unmittelbare Tatzeugen bekannt geworden sind“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg dem NRW-Justizministerium mit. Da kein Täter habe ermittelt werden können, habe sie das Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Dem Innenministerium lägen ebenfalls keine neuen Erkenntnisse vor. „Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht eines Sexualdeliktes nicht konkretisiert und verdichtet und insoweit auch kein Tatverdächtiger ermittelt werden“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. So sei der Präsident des Karnevalsvereins polizeilich angehört worden. Aus der durch ihn angefertigten ausführlichen schriftlichen Stellungnahme hätten sich ebenfalls keine Ermittlungsansätze ergeben.

In diesem Jahr sind laut Polizei beim Hamborner Kinderkarnevalszug keine sexuellen Übergriffe bekannt geworden. Die Chefs der verschiedenen Hamborner Karnevalsvereine hatten nach dem Zug angekündigt, sich mit Stadtvertretern, Polizei und Politik zusammensetzen zu wollen. Ziel der Gespräche sei, Marxloh 2025 möglichst wieder mit ins Karnevalstreiben am Tulpensonntag mit einzubeziehen. Eine Entscheidung steht noch aus.