Duisburg. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe beim Hamborner Kinderkarnevalszug 2023 aufgenommen. Der Grund.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung beim Hamborner Kinderkarnevalszug 2023 eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des NRW-Innenministeriums auf eine sogenannte Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervor.

Als Grund für die Aufnahme der Ermittlungen wird die Berichterstattung der Presse angegeben. Auch diese Zeitung hatte im Februar darüber berichtet, dass Mädchen in Marxloh beim Umzug am Tulpensonntag 2023 sexuell belästigt worden sein sollen, darunter Duisburgs Kinderprinzessin und Tanzmariechen. So sollen Gruppen von jungen Männern unter anderem Mädchen unter dem Rock gegriffen, die Höschen fotografiert und gefilmt sowie die jungen Karnevalistinnen sexuell beleidigt haben.

Duisburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt wegen sexueller Übergriffe beim Kinderkarnevalszug 2023

Diese Vorwürfe sind den Behörden erst in diesem Jahr bekannt geworden. Die Belästigungen wurden von den Zugverantwortlichen der 1. Große Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß Hamborn-Marxloh als ein Grund angegeben, den Kinderkarnevalszug nicht mehr durch Marxloh laufen zu lassen. Die Polizei Duisburg hatte auf Nachfrage der Redaktion mitgeteilt, dass ihr derartige Vorfälle trotz hoher Präsenz nicht bekannt seien. Auch hätte es 2023 keine Anzeigen in diese Richtung gegeben.

Der diesjährige Hamborner Kinderkarnevalszug ist weitestgehend friedlich verlaufen. Zumindest sind laut Polizei keine sexuellen Übergriffe bekannt geworden. Nach dem Zug hatten die Chefs der Hamborner Karnevalsvereine angekündigt, sich mit Stadtvertretern, Polizei und Politik zusammensetzen. Erklärtes Ziel des Treffens ist, Marxloh 2025 möglichst wieder mit ins Karnevalstreiben am Tulpensonntag mit einzubeziehen.

Die aktuelle Antwort des NRW-Innenministeriums auf die AfD-Anfrage listet auch die Verstöße auf, zu denen es beim Hamborner Kinderkarnevalszug 2023 gekommen ist. Demnach wurde „eine Strafanzeige wegen einer wechselseitigen einfachen Körperverletzung sowie eine Strafanzeige wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen in Verbindung mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erstattet“.