Duisburg. Die Müllabfuhr hat einen Hundekadaver beim Müll entdeckt. Jetzt schaltet sich die Stadt Duisburg ein – und will ein wildes Gerücht beerdigen.

Die städtische Müllabfuhr hat die Polizei Duisburg gerufen, als Mitarbeiter in Beeckerwerth einen abgelegten Hundekadaver unter einem Müllcontainer fanden. Die Streifenpolizisten unterhielten sich mit dem Hundehalter und sahen von einer Anzeige ab. Jedoch hat sich jetzt das städtische Veterinäramt eingeschaltet. Dem Hundehalter könnte ein hohes Bußgeld drohen.

Der Fall von der Ahrstraße hatte in den sozialen Medien hohe Wellen geschlagen, und diese Hinweise im Internet haben auch die Fachleute vom Veterinäramt erreicht. Daraufhin ist die Behörde dem Fall nachgegangen und hat Kontakt mit dem Hundehalter aufgenommen. Sie belehrte ihn über seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Entsorgung des toten Schäferhundes. Das teilt Stadtsprecher Falko Firlus jetzt auf Nachfrage der Redaktion mit.

Hundekadaver unter Mülltonne gefunden: Stadt Duisburg will ein wildes Gerücht beerdigen

Außerdem möchte die Stadt ein wildes Gerücht beerdigen, das sich insbesondere bei Facebook hartnäckig hält. So soll das Duisburger Veterinäramt genehmigt haben, dass der Beeckerwerther seinen toten Hund in den Rheinauen begraben durfte. Dieser Behauptung widerspricht Falko Firlus entschieden. Er bittet aber „um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit keine weiteren Angaben zum Sachverhalt möglich sind“.

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Grundsätzlich gelte jedoch, „dass ein verstorbener Hund nicht – auch nicht vorübergehend – im öffentlichen Raum abgelegt oder im Hausmüll entsorgt werden darf“. Das regelt das Tierische Nebenproduktbeseitigungsgesetz (TierNebG). Demnach sind tote Tiere, die mitunter Krankheitserreger enthalten können, so führt der Stadtsprecher aus, „geschützt vor Witterungseinflüssen so aufzubewahren, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit dem Material (dem Kadaver, Anm. d. Red.) in Berührung kommen können“.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung verstorbener Tiere können etwa durch zugelassene Tierbestattungsunternehmen sichergestellt werden. Zudem können auch Tierärzte entsprechend spezialisierte Entsorgungsunternehmen einschalten. Insbesondere dann, wenn kranke Tiere eingeschläfert werden.

Tote Haustiere im Müll: Bußgeld bis zu 100.000 Euro droht

Wer seine verstorbenen Haustiere achtlos in den Müll schmeißt oder gesetzeswidrig ablegt, also nicht fachgerecht entsorgen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei unterscheidet die zugrundeliegende europäische Verordnung nicht zwischen großen Tieren wie Hunde oder Katzen und Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Goldfische oder Wellensittiche. Das Bußgeld kann bis zu 100.000 Euro betragen.

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