Duisburg. Die Duisburger Polizei hat alle sieben Männer gefasst, die zwei Jugendliche in einem Keller gefoltert haben sollen. Motiv scheint jetzt bekannt.

Eine Gruppe junger Männer lockt zwei Jugendliche in den Keller eines Mehrfamilienhauses in Duisburg-Wanheimerort. Dort quälen sie die 14 und 15 Jahre alten Jungen stundenlang und filmen die Folter mit dem Handy (wir berichteten). Zu dem Fall, der nicht nur die Anwohner erschüttert hat, hat die Polizei nun weitere Details bekannt gegeben.

Demnach sollen insgesamt sieben junge Männer an der Tat vom Nachmittag des 11. März beteiligt gewesen sein. Sie sind zwischen 17 und 22 Jahre alt. Und einer der Tatverdächtigen stand wohl in einer persönlichen Beziehung zu einem der Opfer. Nach Angaben der Polizei glaubte er wohl, dass dieser sogenannte „Vapes“ für E-Zigaretten gestohlen habe. Der Gewaltexzess in dem Keller des Hauses an der Wanheimer Straße war also nach bisherigen Erinnerungen ein Racheakt.

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Der Jugendliche hat den jungen Mann mit Unterstützung der Ermittler des Kriminalkommissariats 13 identifiziert. Er sitzt wie drei seiner mutmaßlichen Komplizen wegen des Verdachtes des erpresserischen Menschenraubes in Untersuchungshaft.

Teenager in Duisburger Keller gefoltert: Beweislast wächst

Neu ist: Auch drei 20-Jährige sollen mitgewirkt haben. Am frühen Freitagmorgen durchsuchten Einsatzkräfte auf Beschluss des Amtsgerichts ihre Wohnungen und stellten dort weitere Beweismittel – unter anderem mutmaßliche Tatkleidung – sicher. Die Beweislast gegen die Gruppe nimmt also weiter zu. Auch die Handyvideos der Qualen in dem Kellerraum liegen der Kripo vor. Nach Informationen dieser Redaktion zeigen sie auch, wie die Täter Zigaretten auf den Körpern der beiden Teenager ausdrücken. Die Polizei spricht von „massiver körperlicher Gewalt“ mit „erniedrigenden Handlungen“.

Am Montag, 11. März, ereignete sich die Tat in dem Haus an der Wanheimer Straße.
Am Montag, 11. März, ereignete sich die Tat in dem Haus an der Wanheimer Straße. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Die drei 20-Jährigen befinden sich trotzdem auf freiem Fuß. Die Voraussetzung für den Erlass des Haftbefehls würden nicht vorliegen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Mitteilung mit.

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Die beiden Jugendlichen mussten nach der Tat mehrere Tage in Kliniken behandelt werden. Anfang der Woche konnten sie die Krankenhäuser verlassen.