Duisburg. Der Messerstecher Maan D. (27) legt keine Revision gegen das Urteil ein. Damit ist die Höchststrafe gegen den IS-Anhänger nun rechtskräftig.

Das Urteil gegen Maan D. ,den Messerstecher von Duisburg, ist rechtskräftig. Bis zum Fristablauf um Mitternacht sei keine Revision eingelegt worden, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Donnerstag. Der bekennende IS-Anhänger hatte die Höchststrafe erhalten: Der Syrer war vom Oberlandesgericht wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt, was eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausschließt. Zudem verhängte das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung. „Der Angeklagte hat in einer für den Senat ungewohnten Offenheit seine terroristische Gesinnung dargelegt“, hatte der Vorsitzende Richter gesagt.

Weitere Texte über die Taten von Duisburg:

Der IS-Anhänger hatte am 9. April einen 35-Jährigen in Duisburg nachts auf der Straße mit 28 Messerstichen umgebracht. Am 18. April betrat er in der Duisburg Altstadt das John-Reed-Fitnessstudio und begann, auf die Besucher einzustechen. Dabei wurden vier Männer schwer verletzt.

Maan D. lebte in Duisburg an der Münzstraße

Der 27-Jährige hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe so viele Menschen wie möglich töten wollen. „Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde, damit ich als Märtyrer sterbe“, hatte er gesagt. Er sei dabei der Losung der Terrorgruppe Islamischer Staat gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen.

Der junge Mann war 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen, um dem Militärdienst zu entgehen und hatte 2016 Asyl beantragt. In Duisburg, wo er überwiegend von Sozialleistungen lebte, bekam er eine Wohnung in einem 20-Parteien-Haus an der Münzstraße gestellt.