Duisburg. Eine Bande versetzt bei Raubüberfällen Menschen in Angst, ein Opfer benötigt hinterher Therapie. Drei Männer stehen nun in Duisburg vor Gericht.

Eine Mitarbeiterin eines Duisserner Kiosk wurde am 6. Juni dieses Jahres von zwei Männern zur Seite gedrängt, dann spürte sie eine Pistole an ihrem Hals. Die völlig verängstigte Frau öffnete zwei Kassen, die Täter griffen sich knapp 1000 Euro. Dann entschwanden sie zum Fluchtwagen, in dem ein dritter Mann wartete.

Unmittelbar nach der Tat wurden drei Männer festgenommen, die mutmaßliche Tatbekleidung und zwei Gasschusswaffen beschlagnahmt. Wegen besonders schweren Raubes in vier Fällen steht das Trio nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Dem 41-jährigen Mann aus Ratingen und den 28 und 30 Jahre alten Brüdern aus Duisburg-Neudorf wird die Bildung einer Bande zur Last gelegt.

Prozess in Duisburg: Zwei Raubüberfälle binnen weniger Stunden

Am 18. Mai sollen die Angeklagten im Abstand weniger Stunden in Düsseldorf-Pempelfort zwei Überfälle begangen haben. In einem Kiosk sollen sie einen Zeugen mehrfach geschubst und ihn mit einer Pistole bedroht haben. Sie sollen die komplette Kassenschublade mitgenommen haben, in der sich etwa 650 Euro befunden haben sollen.

Nur kurze Zeit später sollen sie in einem nicht weit entfernten italienischen Café zwei Zeugen bedroht und einem Mann 120 Euro aus der Hosentasche gezogen haben. Bei dieser Tat sollen die Angeklagten ihre Muttersprache benutzt haben: der 41-Jährige wurde auf dem süditalienischen Festland geboren, die Brüder stammen aus Sizilien.

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Am 20. Mai sollen sie einen Kiosk in Neudorf überfallen haben. Um an Bargeld und Zigaretten im Wert von 80 Euro zu kommen, soll das Trio eine Zeugin mit einer Pistole bedroht haben. Die Geschädigte konnte anschließend nicht mehr schlafen und musste die Hilfe eines Psychotherapeuten in Anspruch nehmen.

Die Verteidiger kündigten Einlassungen für einen der folgenden Verhandlungstage an. Bis Mitte Januar sind vier Fortsetzungstermine vorgesehen. Der 41-jährige und der 28-jährige Angeklagte sollen im laufenden Prozess von einem psychiatrischen Sachverständigen auf ihre Schuldfähigkeit untersucht werden.