Duisburg. Weil ein Düsseldorfer (19) seine Freunde auf eine Einbahnstraße aufmerksam machte, schlug ein Duisburger (19) brutal zu. Das Urteil.

Ein 20 Jahre alter Duisburger kannte sich in Kaiserswerth nicht besonders gut aus. Sonst wäre er am 23. April 2022 mit seinem Auto wohl nicht verkehrt herum in eine Einbahnstraße gefahren. Eine Gruppe junger Männer machte ihn auf diesen Fehler aufmerksam. Zum Dank verprügelte ein Begleiter einen 19-jährigen Düsseldorfer und nahm ihm 100 Euro ab.

Gleich drei Duisburger im Alter zwischen 18 und 20 Jahren saßen in diesem Zusammenhang auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklage warf den Auszubildenden vor, den Überfall gemeinsam begangen zu haben. Zwei sollen zugeschlagen und dem Mann Wertsachen und Geld abgenommen haben, während der dritte im Auto wartete.

Duisburger schlug mit der Faust auf Düsseldorfer ein

Während er zu Fuß nach einer Party suchte, seien die Kollegen wohl rüde angemacht worden, berichtete der 19-Jährige. Als sie ihn verabredungsgemäß wieder mit dem Auto aufpickten, hätten sie ihm davon erzählt. „Dann hieß es plötzlich, da laufe einer von denen. Ich habe gesagt, ich will aussteigen und mit ihm sprechen.“

Gesprochen wurde nicht mehr viel. Der 19-Jährige schlug zu, bis der junge Düsseldorfer am Boden lag. Dann nahm er ihm Uhr, Kopfhörer, Handy und 100 Euro ab. Das Opfer landete mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus. Warum er das tat, wisse er heute auch nicht mehr, so der Angeklagte. „Aber ich weiß jetzt genau, wie man sich als Opfer fühlt.“ Kurz danach war er selbst brutal überfallen worden. Entsprechend glaubwürdig klang seine Entschuldigung.

Begleiter spielten fragwürdige Rolle

Die Ansprache durch die Düsseldorfer sei nicht freundlich gewesen, erinnerte sich der Fahrer (20). Aber niemand habe etwas gesagt, was sein betrunkener Kumpel als Aufforderung hätte verstehen können. „Als ich den Typen sah, ist er aus dem Auto gesprungen.“

So berichtete es auch der dritte Angeklagte. „Ich bin nur hinterher, um zu schlichten.“ Da sei die Tat schon in vollem Gange gewesen. „Ich habe ihn weggezogen und ihm gesagt, dass er den Elektronikkram lieber nicht mitnehmen soll, weil man den orten kann.“

Raub und Körperverletzung lautete der Schuldspruch gegen den 19-Jährigen. Schädliche Neigungen konnte das Jugendschöffengericht, nachdem der Angeklagte 20 Monate lang nicht mehr aufgefallen war, nicht annehmen.

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Der 19-Jährige kam mit zwei Wochen Arrest und 500 Euro Geldbuße davon. Seine Begleiter hätten zwar in hohem Maße moralisch verwerflich gehandelt, strafrechtlich sei das aber kaum zu fassen, so die Vorsitzende. Gegen Zahlung von insgesamt 800 Euro Geldbuße an den Geschädigten wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.