Duisburg. Wegen zahlreicher Straftaten, darunter die Tötung eines Schafs, stand ein Duisburger (36) vor Gericht. Das Urteil fiel nach 17 Verhandlungstagen.

Von den 21 Taten, die in der Antragsschrift ursprünglich aufgelistet waren, spielten beim Urteil vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz gegen einen 36 Jahre alten Duisburger nur noch 14 eine Rolle.

Darunter waren Bedrohungen, Beleidigungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung und die Tötung eines Schafs. Zum Schutz der Allgemeinheit ordnete die 2. Große Strafkammer die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das Gericht war am Ende einer 17-tägigen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der 36-Jährige in den zweieinhalb Jahren seit seiner letzten Entlassung aus einer Unterbringung immer wieder straffällig geworden war. Er bedrohte, beleidigte und attackierte Familienmitglieder, insbesondere dann, wenn sie nicht das taten, was er verlangte. Zum Beispiel Geld.

Verwandte, Nachbarn und Polizisten von Duisburger bedroht und beleidigt

Der damals in Homberg wohnende Mann soll auch Polizisten, eine Hausmeisterin und einen Nachbarn nicht verschont haben. Häufig hatten seine Bedrohungen und Beleidigungen einen stark sexualisierten Inhalt.

Die wohl abstoßendste Tat ereignete sich am 11. Juli 2022 als der Mann in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt auf einer an ein Freibad grenzenden Wiese ein Schaf mit einem Stein niederschlug und ihm die Kehle aufschlitzte. „Ich hatte Hunger“, so seine Begründung.

Alle übrigen Taten hatte der Beschuldigte zu Beginn des Prozesses Ende April bestritten. Das Landgericht musste den größten Teil durch Zeugenvernehmungen aufklären. Verzögert wurde das Verfahren dadurch, dass über weite Strecken wegen des Zustandes des 36-Jährigen nicht länger als zwei Stunden verhandelt werden konnte.

Sachverständiger hält psychisch Kranken für gefährlich

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der 36-Jährige seit vielen Jahren unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet, die möglicherweise durch Drogenkonsum ausgelöst worden sei. Bei den Taten sei er schuldunfähig gewesen. Ohne Unterbringung bestehe die Gefahr, dass der Mann weitere gravierende Straftaten bis hin zu Kapitaldelikten begehe.

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Bis zuletzt beteuerte der Beschuldigte, dass seine Gedanken durch implantierte Nano-Sonden ausgeforscht worden seien. Und immer wieder sprach er von riesigen Geldsummen. Das Urteil hingegen gefiel ihm gar nicht. Er drohte dem Gericht ernsthafte Konsequenzen an und beleidigte den Staatsanwalt als „Hurensohn“. Da der Angeklagte nicht zu reden aufhörte – zwanghafter Redefluss ist Teil seiner Krankheit – verzichtete der Vorsitzende auf eine Urteilsbegründung.