Duisburg/Voerde. Mehrfach gestand ein Immobilienmakler aus Voerde den Missbrauch einer jungen Duisburgerin. Was der Mann bestritt und welche Strafe er erhält.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte ein 53-jähriger Mann aus Voerde gestanden, sich zwischen August 2022 und Februar 2023 an einer 12-jährigen Duisburgerin sexuell vergangen zu haben (wir berichteten). Das Mädchen hatte der Immobilienmakler kennengelernt, als es in seiner Branche gerade mal nicht so gut lief und er einige Zeit als Busfahrer eines Fahrdienstes im Einsatz war, der Kinder von der Schule zu einer Tagesgruppe fuhr.
Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, das Mädchen anfangs mit brutaler Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Von Entführungen auf offener Straße war die Rede gewesen. Im Kofferraum seines Autos soll der 53-Jährige das gefesselte Kind in seine Wohnung verschleppt und es unter anderem mit einem Cutter-Messer bedroht haben.
Angeklagter: „Ich habe längst nicht alles getan, was mir vorgeworfen wird.“
Nach diesen Erfahrungen soll es später gereicht haben, wenn er die 12-Jährige zu Treffpunkten bestellte. Er soll mit ihr dann in ein Waldstück in Walsum gefahren sein oder es zu einer der leerstehenden Wohnungen gebracht haben, die er als Makler vermitteln sollte.
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„Ich weiß, dass ich einen Riesenfehler gemacht habe“, gab der Angeklagte auch am letzten Verhandlungstag unter jeder Menge Tränen zu. „Ich habe auch das Leben meiner Frau und meines Sohnes ruiniert. Aber ich habe längst nicht alles getan, was die Anklage mir vorwirft.“
Von Anfang an hatte der 53-Jährige bestritten, dem Mädchen in irgendeiner Form Gewalt angetan zu haben. Er habe dem Kind bei familiären und schulischen Problemen geholfen und sich schließlich auch sexuell von der 12-Jährigen angezogen gefühlt.
Zeugin (13) berichtete vor Gericht überraschend viele neue Details
Die Hauptbelastungszeugin, sein Opfer, hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Einblicke in ihr Aussageverhalten gewährte allerdings das Gutachten einer Sachverständigen. Die nicht altersgemäß geistig entwickelte Zeugin sei zwar zu einfachen Lügen in der Lage, aber kaum fähig, komplexere Sachverhalte, die sie nicht erlebt habe, über einen längeren Zeitraum konstant zu schildern, so die Überzeugung der Glaubwürdigkeitsgutachterin. In diesem Zusammenhang sei auffällig, dass die 13-Jährige viele neue Bedrohungsszenarien und Zwangsmaßnahmen des Angeklagten erstmals vor Gericht schilderte.
Angesichts dieser Beweislage beschränkte die Kammer die Anklage auf die sieben Taten des sexuellen Missbrauchs, die der Angeklagte selbst eingeräumt hatte. Dafür sah das Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten für unerlässlich an.
Zu Gunsten des 53-Jährigen wirkten sich dessen Geständnis und der Umstand aus, dass er bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Strafschärfend wertete die Kammer jedoch den Umstand, dass der Angeklagte sich an einem Kind verging, das aufgrund seiner Entwicklungsdefizite besonders wehrlos war.