Duisburg. Auf Laptops eines Duisburgers (44) fanden Ermittler 600 kinderpornografische Bilder und Videos. Vor Gericht erzählt er seine Lebensgeschichte.
Wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen stand ein 44-Jähriger aus Rheinhausen vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung waren am 13. April 2022 zwei Laptops und eine externe Festplatte sicher gestellt worden. Darauf fanden sich rund 600 kinderpornografische Bilder und Videos.
Der Angeklagte hatte einen schlechten Start ins Leben gehabt. Bei der Geburt erlitt er eine Sauerstoffunterversorgung, erkrankte als Säugling an Epilepsie. Er besuchte die Sonderschule, arbeitete eine Zeit lang in einer Werkstatt für Behinderte. Und geriet mehr als vier Jahrzehnte seines Lebens nie mit dem Gesetz in Konflikt.
Angeklagter aus Duisburg: „Er hat mir dafür Alkohol gegeben.“
„Das war nur wegen eines Kumpels, der inzwischen schon tot ist“, erklärte der Mann im Gerichtssaal. „Der hat sich meine Computer ausgeliehen und das Zeug da drauf geladen. Ich wusste das. Aber mir war es egal. Er hat mir dafür Alkohol gegeben.“ Er sei hochgradiger Alkoholiker, so der 44-Jährige. Gesundheitlich gehe es ihm gar nicht gut. Und er zeigte ein rabenschwarzes Bein, bevor die Richterin es verhindern konnte.
Der Angeklagte hatte lange Zeit noch bei seiner Mutter gelebt. Nun hat er eine eigene Wohnung. Eine Zeit lang stand er bereits unter Betreuung. Nun scheinen ihn einige Lebensbereiche zu überfordern. „Als er noch unter Betreuung stand war es auch ordentlich“, so die Mutter aus dem Zuschauerraum. „Jetzt schläft er im Müll.“
15 Monate mit Bewährung
Schon der Polizei hatte der 44-Jährige offenbart, dass er wisse, was für schlimme Aufnahmen auf seinen Computern seien. „Hätte ich die doch bloß nicht wiederhaben wollen“, seufzte er vor Gericht. Und fügte leise hinzu: „Ich könnte jetzt eine ganze Pulle Korn auf einmal trinken.“ Das Schöffengericht glaubte dem Angeklagten jedes Wort.
Aufgrund der besonderen Umstände der Tat verurteilte es den 44-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Ein mildes Urteil, wenn man bedenkt, dass schon der Besitz eines einzigen Fotos mit der Mindeststrafe von einem Jahr zu ahnden ist. Dem Angeklagten wird ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Der soll ihm dabei helfen, sein Alkoholproblem anzugehen und am besten wieder einen Betreuer zu bekommen.