Duisburg. Weil er angehupt wurde, stürmte ein 22-Jähriger am Altmarkt auf ein Auto zu und stach auf einen Familienvater ein. Der muss mit den Folgen leben.
Kaum zu glauben, aber traurige Wahrheit: Weil er angehupt wurde, als er gemeinsam mit seiner Schwester und einem Kinderwagen am 3. Mai durch den Verkehr am Hamborner Altmarkt über die Straße huschte, rannte ein 22-Jähriger dem Auto hinterher. An der nächsten Ampel riss er die Fahrertür auf und stach auf einen 30-Jährigen ein, der auf dem Beifahrersitzt saß.
Die am Steuer sitzende Lebensgefährtin des Mannes und die dreijährige Tochter des Paares wurden Zeuge der brutalen Tat an dem Marktplatz im Duisburger Norden: Mit vier Stichen in die linke Schulter und dem Arm verletzte der Angreifer den 30-Jährigen. Bis heute leiden er und seine Lebensgefährtin unter den psychischen Folgen. Außerdem kann der Familienvater als Folge einer Muskelverletzung zwei Finger nicht mehr richtig bewegen.
Duisbruger Messer-Angreifer bedrohte auch eine Zeugin am Hamborner Altmarkt
Irgendeine Form von Bedauern war dem Angeklagten vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht anzumerken. Sein Anwalt hatte schon reichlich Mühe, den bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraften 22-Jährigen zu einem Geständnis zu bewegen, das diesen Namen verdiente. Der Angeklagte hatte zunächst noch behauptet, er sei provoziert und angegriffen worden.
Eine mutige Zeugin war durch die entsetzten Schreie der Frau und des Kindes auf den Vorfall aufmerksam geworden und hatte den flüchtenden Täter verfolgt. „Ich habe von unterwegs die Polizei angerufen und Kontakt mit der Leitstelle gehalten“, berichtete die 57-Jährige. Als der Angeklagte das bemerkte, drehte er sich um, zeigte der Frau das Messer und drohte: „Wenn du mich weiter verfolgst, steche ich dich ab.“
Urteil: Dreieinhalb Jahre Gefängnis
Er habe kein Wort zu der Frau gesagt, behauptete der 22-Jährige vor dem Schöffengericht. Nach einer Unterbrechung und einer kurzen, aber deutlichen Aussprache mit seinem Anwalt hieß es dann: „Es war so wie in der Anklage beschrieben.“
Zu seinem Drogenkonsum machte der junge Mann widersprüchliche Angaben. Ein Gutachter vermochte daher nicht, dem 22-Jährigen eine relevante Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu attestieren. Die erkennbare Gewaltbereitschaft des Angeklagten sei offenbar in Erfahrungen aus der Kindheit und Jugend des Kriegsflüchtlings begründet.
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Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilte das Schöffengericht den 22-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Einzig das mit Mühe zustande gekommene Geständnis konnten die Richter dem Angeklagten zu Gute halten. Strafschärfend wirkten sich dagegen die Vorstrafen aus und die Folgen für den 30-Jährigen und dessen Familie.