Duisburg. Nur einer konnte den Fisch in Neudorf kaufen. Der Streit eskalierte. Nach dem ersten Prozess stach der Verurteilte (30) mit dem Messer zu.

Ein Streit in einem Neudorfer Supermarkt endete mit Gewalt. Genau ein Jahr nach dem Gerangel war ein 30-jähriger Duisburger wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nicht einmal zwei Stunden nach dem Urteil griff der Mann auf dem Sternbuschweg den Hauptbelastungszeugen mit einem Messer an und verletzte ihn. Nun stand er wegen gefährlicher Körperverletzung erneut vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Den Fisch hätten am 17. Mai 2022 gerne beide Männer gehabt. Vielleicht auch deshalb, weil die beiden Lebensgefährtinnen dabei waren, wollte keiner nachgeben. Es kam zu einem Streit und schließlich zu Gewalt. Gegen den 30-Jährigen erging ein Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen.

Richter verdreifachte Strafe wegen der Schlägerei um den Fisch

Der Mann legte Widerspruch ein. Doch der Schuss ging nach hinten los: Ein Amtsrichter verdreifachte die Strafe, genau ein Jahr später, am 17. Mai 2023. Kurz nach der Verhandlung begegneten sich die zwei Kontrahenten auf der Straße. Der Angeklagte zog ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge und stach mehrfach auf den Geschädigten ein.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Der erlitt mehrere Stich- und Schnittwunden an Kopf, Armen und Körper. Blutüberströmt konnte sich der Verletzte in ein nahes Sportgeschäft flüchten. Der Täter hatte unmittelbar nach dem Angriff eine verblüffende Erklärung parat gehabt: „Da kann ich nix dafür, das ist der Richter Schuld“, soll er gesagt haben.

Angeklagter beteuert immer noch, dass der Geschädigte damals log

Vor dem Schöffengericht gab er die Messerattacke weitestgehend zu. Bis heute allerdings beteuert er, dass der Streit um den Fisch ganz anders verlaufen sei. Er sei nach der Verurteilung, die für ihn vor Gericht noch einmal deutlich teurer geworden war, maßlos wütend gewesen. „Der Zeuge hat nämlich damals gelogen“, so der 30-Jährige.

Angesichts des brutalen Angriffs, der auf eine potenziell lebensgefährliche Weise erfolgte, fiel die Strafe gegen den ansonsten unbestraften Angeklagten vergleichsweise deutlich aus: Er muss nun für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.