Duisburg. Der Verhandlungstermin wurde mehrmals verschoben: So geht’s im Zivilstreit zwischen der DSDS-Siegerin Marie Wegener und ihrem Ex-Manager weiter.
Marie Wegener, 2018 Gewinnerin der RTL-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS), wehrt sich gegen eine Klage ihres Ex-Managers (wir berichteten). Dieser fordert unter anderem 50.000 Euro sowie einen Anteil aus dem Gewinn des Albums „Countdown“ von der Duisburgerin. Doch der mehrfach angekündigte Verhandlungstermin im Zivilprozess vor dem Landgericht wurde immer wieder verschoben. Nun wird vor einem Güterichter weiter verhandelt.
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Die damals erst 16 Jahre alte Schülerin war im Juni 2018 die bis dato jüngste DSDS-Siegerin und wurde mit ihrem Song „Königlich“ deutschlandweit bekannt. Es folgten, eine Tour mit Andreas Gabalier und ein Abstecher in die Musical-Welt. Zwischenzeitlich war es ein wenig ruhiger um die Meidericherin geworden. Zuletzt kümmerte sich Marie Wegener darum, ihre musikalische und kaufmännische Ausbildung auf eine solide Basis zu stellen.
Streit zwischen DSDS-Siegerin aus Duisburg und Ex-Manager
Vor wenigen Wochen kehrte die 22-Jährige, die bedauert, dass die Corona-Pandemie ihr die Bühne genommen habe, mit einem Auftritt in der im Ersten von Florian Silbereisen präsentierten Schlagerstrandparty unter dem Motto „Wir feiern die 80-er“ vor Millionen Fernsehzuschauern zurück. Dass sie sich in der ersten Erfolgswelle von ihrem früheren Manager trennte, verfolgt die Duisburgerin bis heute juristisch. Der pocht auf einen bestehenden Vertrag und auf eine angeblich vereinbarte Partnerschaft in einer eigens gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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Mehrfach war ein mündlicher Hauptverhandlungstermin vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg verschoben worden. Mal wegen Verhinderung einer Partei, mal wegen eines Dezernatswechsels bei Gericht. Zuletzt sollte am 5. September 2023 verhandelt werden. Doch sehr kurzfristig wurde der Termin wieder abgesagt. Diesmal allerdings, weil die Parteien nun einen anderen Weg beschreiten wollen, um eine Einigung zu erzielen.
Güterichter soll zwischen Parteien vermitteln
Auf Wunsch des Klägers wie der Beklagten wurde die Sache an einen Güterichter vergeben. Davon gibt es genau vier am Landgericht Duisburg; alle sind erfahrene Zivilrichter. In der von einem Güterichter geführten Verhandlung geht es aber wie bei einer Mediation nicht so sehr um das rein Juristische, sondern es geht um die - auch emotionalen - Bedürfnisse der Streitenden und um Kommunikation auf Augenhöhe.
Für Marie Wegener und den Kläger steht dabei möglicherweise ein weiterer Aspekt im Vordergrund: Die Verhandlung vor dem Güterichter steht nicht in der Öffentlichkeit. Sie findet im kleinsten Kreis mit den Parteien und ihren Rechtsbeiständen ohne Zeitdruck hinter verschlossenen Türen statt. Im besten Falle steht am Ende eine Einigung, bei der der Güterichter einen Vergleich, eine Klagerücknahme oder eine Verfahrenserledigung protokollieren und an die Zivilkammer geben kann.
Für das Güterichterverfahren entstehen übrigens keine zusätzlichen Kosten. Im Falle einer Einigung vereinbaren die Parteien Stillschweigen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, muss vor der Zivilkammer weiter gestritten werden.