Duisburg. Mit Kinderpornos auf seinen Smartphones ging ein Duisburger (60) in einen Handy-Shop. Nun kämpfte der Hochfelder gegen das Strafmaß.

Der Mitarbeiter eines Handy-Shops an der Königstraße war am 6. Februar 2020 schockiert: Da hielt ihm ein Kunde zwei Smartphones unter die Nase, die voller kinderpornografischer Darstellungen waren. Der Mann rief die Polizei. In zweiter Instanz stand ein 60 Jahre alter Hochfelder nun wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Landgericht.

199 einschlägige Dateien hatte die Polizei auf den Geräten des Angeklagten gefunden. Sie zeigten den sexuellen Missbrauch an Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren. Der 60-Jährige hatte im August 2022 vor dem Amtsgericht behauptet: Er habe damit nichts zu tun, er habe seine Handys öfter verliehen.

Duisburger wusste von den Kinderpornos auf den Handys

Außerdem sei er ja schließlich auch in den Handy-Laden gegangen, weil er die Sachen löschen lassen wollte. Woran sich der Zeuge so allerdings nicht erinnern konnte: Es sei um Speicherprobleme gegangen. Das Amtsgericht verurteilte den 60-Jährigen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Obendrein wurde die Einziehung der Handys angeordnet und eine Geldbuße von 500 Euro verhängt.

Der Angeklagte legte Rechtsmittel ein. Doch die Berufungskammer machte ihm wenig Aussicht auf Erfolg. Denn: Der 60-Jährige hatte nämlich vor dem Amtsgericht eingeräumt, dass er die Dateien bereits geraume Zeit vor dem Gang zum Telefonladen entdeckt hatte. Das reicht nach der letzten Neufassung des Gesetzes für die Verwirklichung des Straftatbestandes.

Angeklagter gestand Taten indirekt ein

Das konnte der Verteidiger zuletzt sogar seinem Mandanten vermitteln. Die Berufung wurde auf das Strafmaß beschränkt, womit der 60-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten indirekt einräumte. Das Strafmaß konnte die Berufungskammer nicht senken. Es handelte sich um die Mindeststrafe von einem Jahr.

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Einen kleinen Erfolg erzielte der Duisburger dennoch: Die Einziehung der Handys war nicht mehr Teil des Urteils, die Bewährungsstrafe beträgt nun nur noch zwei Jahre und die obendrein zu zahlende Geldbuße wurde auf 200 Euro reduziert.