Duisburg. Ein Mainzer (33) verliebte sich in eine Duisburgerin (15). Beim Spaziergang soll er sie zu Küssen gezwungen haben. Das sagen die Beteiligten.
Wegen sexueller Nötigung stand ein 33-Jähriger aus Mainz in Duisburg vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Laut Anklage hatte er im Jahr 2022 im Internet, Kontakt zu einer 15-Jährigen aus Homberg aufgenommen. Als er das Mädchen am 22. Dezember persönlich besuchte, soll er sie bei einem Spaziergang mehrfach gegen ihren Willen an sich herangezogen und sie geküsst haben.
Die Küsse bestritt der Angeklagte gar nicht. „Für mich war sie meine Freundin.“ Schließlich habe man schon über Monate Kontakt gehabt. „Wir haben uns bei einem Online-Spiel kennengelernt.“ Er sei fasziniert von der Geschicklichkeit der Duisburgerin gewesen. Auch intellektuell sei das Mädchen für ihr Alter, das sie ihm ebenso mitteilte wie er ihr das seine, erstaunlich weit entwickelt gewesen.
Informatiker aus Mainz verliebte sich in junge Duisburgerin
„Ich konnte mich mit ihr über alles austauschen, auch über Politik.“ Und schließlich habe man auch intime Geheimnisse ausgetauscht. „Wenige Wochen vor meinem Besuch hat sie mir ihre Adresse mitgeteilt.“ Er habe ihr seine Liebe gestanden, sie wollte ihn persönlich treffen. Doch kurz nachdem es bei dem Besuch zum Austausch erster Zärtlichkeiten kam, hätten die Eltern der Duisburgerin die Polizei kontaktiert.
Der 33-Jährige verwies auf Chats, die er dem Gericht vorlegen konnte. Darin hatte der Angeklagte die Zeugin gefragt, ob er etwas getan habe, was sie nicht gewollt habe. Sie hatte darauf eindeutig mit „Nein“ geantwortet. „Bei ihrer ersten Aussage bei der Polizei hat sie noch die Wahrheit gesagt. Dann hat sie ihre Aussage geändert.“ Dahinter könnten nach Meinung des Mainzers nur die Eltern der 15-Jährigen stecken, die sehr gegen die Beziehung waren, glaubt der 33-Jährige. „Inzwischen gibt es keinerlei Kontakt mehr.“
Zeugin wollte sich nicht selbst belasten
Bei ihrer Vernehmung reagierte die 15-Jährige im Zeugenstand ungehalten auf Fragen nach dem Chat-Verkehr, der auch noch nach dem Treffen in Duisburg zunächst in recht liebevoller Weise fortgesetzt worden war. Als der Vorsitzende weitere Nachfragen stellte, wollte die 15-Jährige plötzlich keine Aussage mehr machen und berief sich darauf, dass sie sich nicht selbst belasten müsse.
Der Vorsitzende hätte das Verfahren gerne ohne Auflagen eingestellt. Aber damit war der Anklagevertreter nicht einverstanden. Schließlich habe der 33-Jährige versucht, die sexuelle Unerfahrenheit einer Jugendlichen auszunutzen, begründete der Staatsanwalt seine Forderung nach einem Denkzettel für den Mainzer.
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Mit dem Einverständnis aller Beteiligten wurde der Prozess gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.