Düsseldorf. Mit einer Sondernutzungserlaubnis möchte Düsseldorf die Verleiher der E-Scootern stärker in die Pflicht nehmen. Auch Verbotszonen sind geplant.
Mal fahren gleich zwei Leute mit einem Gerät, mal fährt ein Bürger damit auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone und stellt ihn dann noch auf dem Fahrradweg ab – die Rede ist von E-Scootern. All das sollte man eigentlich nicht damit machen. Doch mittlerweile häufen sich die Beschwerden beim Ordnungs- und Rechtsdezernat, so Dezernent Christian Zaum.
Die Stadt will nun die Notbremse ziehen und plant eine Sondernutzungserlaubnis, um die Anbieter von E-Rollern stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Verwaltungskonferenz hat sich Dienstag (27. August) intensiv damit beschäftigt, eine neue Sondernutzungssatzung im Herbst 2019 auf den Weg zu bringen.
Neue Satzung spätestens zum 1. Januar 2020
Darin sollen auch Regelungen für E-Scooter aufgenommen werden. Die entsprechenden politischen Beschlüsse vorausgesetzt, könnte die neue Satzung spätestens zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Denn sie ist bitter nötig: Seit Juni dürfen die Düsseldorfer und deren Gäste mit Hunderten E-Scootern fahren. Seitdem hat das Ordnungsamt über 100 Vergehen geahndet, so Zaum. Los geht es da bei 20 Euro für das verkehrsbehindernde Abstellen, wer bei Rot über die Ampel fährt, muss über 100 Euro zahlen, so Zaum, der auch sagt, dass viele Bürger gar nicht so richtig wissen, was sie überhaupt dürfen und was nicht. Ordnungsdienst und Polizei planen zudem bereits eine gemeinsame Aktion zu dem Thema, so Zaum.
Beschwerden nehmen überhand
Dennoch nehmen eben die Beschwerden überhand, betont auch Oberbürgermeister Thomas Geisel. „Wir wollen da noch einmal an die Vernunft der Anbieter appellieren. an die E-Scooter sind Verpflichtungen gebunden“, so Geisel weiter. Es sei wichtig, dass der öffentliche Raum nicht zugestellt werde. Denn immer wieder werden die Fahrzeuge verkehrsbehindernd abgestellt.
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Eine Lösung könnten sogenannte Mobilitätsstationen und ausgewiesene Flächen sein, sagt Planungsdezernentin Cornelia Zuschke. Gemeinsam mit den Anbietern sollen diese Flächen identifiziert werden. Denn momentan sei es so, dass in der Innenstadt E-Scooter etwa am Grabbeplatz, an der Bolker Straße, auf dem Markt und an der Mühlenstraße stehen. Das könne jedoch auch zentriert werden. „Eine Mobilitätsstation wäre etwa an der Mühlenstraße denkbar, da sie ohnehin umgestaltet wird“, findet Cornelia Zuschke. Auch der Bilker Bahnhof biete dafür Platz.
Jährlich 20 Euro pro E-Scooter
Auch soll mit den Anbietern noch einmal über die Entsorgung gesprochen werden. Denn immer wieder landen die Roller im Rhein. Die dort wieder herauszuholen bedeute einen enormen Aufwand für die Stadt Düsseldorf, so Zuschke. Verleiher sollen außerdem dazu verpflichtet werden, falsche abgestellte E-Scooter innerhalb von 24 Stunden umzusetzen.
Gleichzeitig wurden anderenorts bereits Stimmen laut, ob es rechtlich überhaupt machbar sei, die E-Scooter in eine Sondernutzungssatzung zu bekommen. Oberbürgermeister Geisel hat für „diese Ängstlichkeit kein Verständnis“. „Jede Bierzeltgarnitur an der Straße ist eine Sondernutzung“, so der OB.
Bis der Rat die neue Sondernutzungssatzung verabschiedet, will die Stadt das zunächst mit einer kostenlosen Sondernutzungserlaubnis regeln. Wenn die neue Satzung in Kraft tritt, müssen Anbieter Gebühren zahlen. Angedacht sind jährlich 20 Euro pro E-Scooter.