Düsseldorf. Anbieter von elektrischen Rollern müssen in der Landeshauptstadt nun mit härterer Gangart rechnen. Die Stadt erhofft sich so eine Disziplinierung.

Die Stadt Düsseldorf und die Düsseldorfer Polizei wollen dem Wildwuchs der „Shared Economy“ Einhalt gebieten. Die Anbieter von E-Tretrollern und Leihfahrrädern sollen schon bald eine Sondernutzungsgebühr für den öffentlichen Straßenraum bezahlen müssen. Schließlich bieten sie ihre Fahrzeuge in diesem Raum an und folgen damit unternehmerischen Zielen.

Teils chaotische Nutzung auf Bürgersteigen

Die Stadtspitze erhofft sich dadurch eine Disziplinierung der Anbieter. Ausgelöst wird die härtere Gangart auch durch die teils chaotische Nutzung der Tretroller auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen. Beides ist nicht erlaubt. Bei Sonderaktionen wollen Stadt und Polizei Kontrollen durchführen und dabei auch Verwarn- und Bußgelder verhängen.

Der Schwenk hat sich in den letzten Tagen vollzogen. Als Ordnungsdezernent Christian Zaum gestern Nachmittag auf dem Burgplatzstand, überquerte diesen ein E-Tretroller, auf dem gleich drei Personen unterwegs waren. Kein Einzelfall. Die Scooter flitzen über Plätze, Bürgersteige und durch die engen Gassen der Altstadt. Wenn Alkohol im Spiel ist, steigt die Unfallgefahr rasant. „Wir müssen handeln“, sagt Zaum und hat sich mit Oberbürgermeister Thomas Geisel abgestimmt. Kontrollen in Kooperation mit der Polizei sind ebenfalls vorgesehen, Zaum hat diese telefonisch mit Polizeipräsident Norbert Wesseler vereinbart.

Stadtspitze will die Sondernutzungsgebühr am Dienstag beschließen

Am Dienstag soll die Einführung der Sondernutzungsgebühr in der Verwaltungskonferenz der Stadtspitze beschlossen werden. Im Anschluss werden die Anbieter darüber informiert. Die Höhe der Gebühr steht noch nicht fest, sie könnte bei 20 Euro pro Roller und Jahr liegen. Schon sehr bald will die Stadt kontrollieren, wie die Roller im öffentlichen Raum abgestellt werden. Ist dies bei einer Kontrolle nicht zufriedenstellend gelöst, werden die Roller auf Kosten des Betreibers abtransportiert. Ob dies dies die Stadt in Eigenregie macht oder Abschleppdienste mit dieser Aufgabe beauftragt, muss noch festgelegt werden.

Die Anbieter von Leihfahrrädern können sich nicht zurücklehnen. Auch sie müssen mit der härteren Gangart rechnen, das gebietet nach den Worten des Dezernenten schon der Grundsatz der Gleichbehandlung. Dass es zu einem Regelwerk und der Gebühr kommen könnte, ist den Unternehmen bereits beim Betriebsstart in Düsseldorf mitgeteilt worden. Aus dem „Goodwill“ werde jetzt eine Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln, sagt Zaum.

Rücksichtslose Nutzer von E-Tretrollern müssen in Kürze mit Verwarngeldern (5 bis 50 Euro) und Bußgeldern (ab 50 Euro plus Verwaltungsgebühr 28,50 Euro) rechnen. Wer zu zweit und andere Personen gefährdend auf einem E-Tretroller herumfährt, zahlt dann schnell mehr als 100 Euro.