Düsseldorf. . Vor dem Amtsgericht Düsseldorf schilderte ein 37-jähriger Mann, wie geblendet er von einem Betrugstrick war: Er glaubte einem 46-Jährigen, dieser könne aus einem 50-Euro-Schein gleich drei machen. Anschließend brachte er dem Wundermann 20.000 Euro, doch die verschwanden.

Eine wunderbare Geldvermehrung glaubte der 37-Jährige erlebt zu haben. Und wollte mehr davon. Zu spät erkannte er, dass er auf einen Betrüger (46) hereinfiel. Der stand jetzt vor dem Amtsgericht.

Man nehme einen 50-Euro-Schein, lege auf beide Seiten jeweils weißes Papier in gleicher Größe, beträufele das ganze mit einer geheimnisvollen Flüssigkeit und wickele es in Alufolie. Dann muss man das Ganze pressen, am besten, indem man sich darauf stellt. Am Ende hat man drei 50-Euro-Scheine. So hatte es bei der ersten Vorführung funktioniert.

"Ich habe nur noch an Geld gedacht"

Der Bekannte eines Bekannten hatte dem 37-Jährigen den wunderbaren Trick vorgeführt. „Ich war geblendet“, gestand der Betrogene vor dem Amtsgericht. „Ich habe nur noch an Geld gedacht.“ Er wollte ein Auto kaufen, hatte 20.000 Euro zusammen. Aus denen wollte er 60.000 Euro machen. Dafür traf er sich mit dem Geldvermehrer in einer extra gemieteten Wohnung.

Der begann seinen Zauber erneut. Diesmal wurde ein ganzes Paket in Alufolie gewickelt. Und das musste besonders stark und lange gepresst werden. „Hol mal was Schweres“, hatte der 46-Jährige den 37-Jährigen aufgefordert. Der war losgegangen, kam mit einer Kiste Bücher zurück. „In der Zeit muss er das Paket ausgetauscht haben“, ist ihm heute klar. Er schämt sich für seine Dummheit.

Wertloses Papier und Cola

Man schloss das Paket ein, wollte sich in drei Stunden wieder treffen. Aber der Geldvermehrer tauchte nicht mehr auf. In dem Paket war nur noch wertloses Papier. Und in der Flasche, die noch da war, keine geheimnisvolle Flüssigkeit, sondern Cola.

Der Angeklagte, ein gebürtiger Kameruner, der heute in Frankreich lebt, schwieg zu den Vorwürfen. Das Gericht war dennoch von seiner Schuld überzeugt und verurteilte den bisher nicht Vorbestraften zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze).